Radweg-Lückenschluss entlang der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See; Vorstellung und Billigung des aktualisierten Planungsstandes einschl. der Zustimmung zum Zuwendungsantrag und zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils; Billigung des entsprechend geänderten Bebauungsplan-Änderungsentwurfes Hopfen Nr. 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In der Sitzung am 27. Juli 2021 wurde dem Stadtrat der damalige Stand der Planung des Radweg-Lückenschlusses entlang der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See vorgestellt. Darauf wird verwiesen. Damals war noch offen, wie die Radwegeführung entlang der „Fischerhütte“ letztendlich erfolgen solle. Dazu bieten sich mittlerweile zwei Alternativen an:

  • Gemeinsame Nutzung des jetzigen Fußweges zwischen der Fischerhütte und dem Hopfensee durch Fußgänger und Radfahrer
  • Errichtung eines „Fußgänger-Steges“ im Uferbereich des Hopfensee‘s und Umnutzung des jetzigen Fußweges als Radweg auf Länge der Fischerhütte

Darüber hinaus ergeben sich die Änderungen im Wesentlichen aus folgenden Leistungszusätzen:

  • Verlängerte Radwegtrasse südlich der Fischerhütte
  • Neupflasterung von gedrehten Parkplätzen entlang der St 2008
  • Verlängerung und Erhöhung der Stützwand entlang der St 2008
  • Berücksichtigung der Anregungen und Hinweise (Forderungen) zur Barrierefreiheit (z.B. Rampen, Straßenquerungen, Trennstreifen usw.)
  • Erweiterung des Parkplatzes beim Campingplatz
  • Bodenaustausch im geplanten neuen Parkplatz West

Die Kostensituation gegenüber dem Planungsstand vom 27. Juli 2021 stellt sich nun wie folgt dar:


Die Baukosten (einschl. der Nebenkosten) ausschließlich für den Radweg belaufen sich damit auf ca. 4,0 Millionen Euro. Die restlichen Kosten entfallen auf die Erweiterung der Parkplätze und die Buscaps, die unabhängig vom Radwegbau betrachtet werden können bzw. müssen (und teilweise auch über Gebühren refinanzierbar sind).

Noch unsicher sind die Kosten für die geplante Steglösung bei der Fischerhütte, da diesbezüglich noch keine Kostenberechnung erstellt wurde. Die Planung wird bis zur Sitzung erst mit der Erbbauberechtigten auf diesem Grundstück besprochen, da diesbezüglich deren Zustimmung wegen der Wegeführung erforderlich ist. 

Die insoweit finale Planung wird im Rahmen der Beratung durch das beauftragte Ingenieurbüro Klinger vorgestellt.  Noch nicht final geplant ist die Steglösung bei der Fischerhütte. Diese muss ggf. noch ergänzt werden, sofern dafür die Freigabe erfolgt. 

Bisher war geplant und seitens der Förderstelle zugesagt, dass diese Maßnahme im Rahmen des aufgelegten Radwegeförderprogramms „Stadt und Land“ des Bundes bzw. des Freistaates Bayern zu fördern. Aufgrund der Finanzschwäche der Kommune stand hier eine Förderhöhe bis zu 90 % im Raum. Mittlerweile haben sowohl die Regierung von Schwaben als auch das Staatliche Bauamt Kempten wissen lassen, dass die bereitgestellten Fördermittel im Förderprogramm durch die vorliegenden Anträge bereits ausgeschöpft sind. Ob und inwieweit die Mittel nochmals aufgestockt werden, wird derzeit zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund geklärt. Ggf. kämen auch noch andere Fördertöpfe für diese Maßnahme in Betracht:

  • FAG-Förderung der Maßnahme mit einem Regelfördersatz von 75 %
  • Förderung über die sog. „Sonderbaulast durch die Kommune“ mit einem Regelfördersatz von 80 %.

Zu beiden wir die Regierung von Schwaben bzw. das Staatliche Bauamt prüfen, ob und wie der Fördersatz ggf. noch erhöht werden kann.

Sofern die Förderung über das Förderprogramm Stadt und Land erfolgt, ist Eile geboten. Denn die darin geförderten Maßnahmen müssen spätestens im Jahr 2023 technisch und finanziell abgeschlossen sein, was angesichts des Bauvolumens einerseits und der Komplexität der Maßnahme mehr als ambitioniert ist (z.B. Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren mit der Möglichkeit von Einwendungen, Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens für die Steglösung usw.). Zwingend nötig ist hierfür in jedem Fall, dass die Bauarbeiten von Frühjahr bis Herbst 2023 durchgeführt werden können. Dazu ist erforderlich, dass eine Ausnahme nach der Baulärmverordnung erteilt wird.

Weitere Informationen erfolgten im Rahmen der Beratung. So wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Klinger GmbH die Änderungen und die daraus resultierenden Kosten vorgestellt. Das Landschaftsarchitekturbüro Rösel informierte über die geplante Steglösung und die damit verbundenen Planungen (z.B. auch das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren).

Neben der Billigung der Planung, der Freigabe zur Ausschreibung ist schließlich auch der zum Billigungsbeschluss vom 27. Juli 2021 abweichende Entwurf der Bebauungsplan-Änderung nochmals zu beschließen. Auf die dazu beiliegenden Anlagen (Plan und Satzungsentwurf) wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

    1. Überarbeitete Entwurfsplanung und Durchführungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von den Änderungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel gegenüber dem in der Stadtratssitzung am 27. Juli 2021 vorgestellten Entwurf und billigt diese vollinhaltlich. Die Entzerrung der bisherigen Mischverkehrsfläche (Fußgänger und Radler) bei der Fischerhütte durch die Errichtung eines Fußgängersteges im Uferbereich des Hopfensees wird begrüßt und soll konkret bis zur Entwurfsplanung geplant und in den bestehenden Bauentwurf „integriert“ werden.

Auf der Grundlage dieser entsprechend geänderten Entwurfsplanung beauftragt der Stadtrat die Verwaltung nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen (z.B. Grunderwerb) den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen und dort die erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen zu beantragen. 

Der Stadtrat hält an der Herstellung des Radweglückenschlusses entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 fest und beschließt, die Maßnahme durchzuführen. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Haushaltskonsolidierung steht die Durchführung aber unter dem Vorbehalt, dass die Radwegemaßnahme mit einem Fördersatz von 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst wird (ausgenommen sind die Maßnahmen für die Parkplätze bzw. die Buscaps). 

Zur Entzerrung der Parksituation soll der Parkplatz West unabhängig von dem Radweg nach Möglichkeit bereits in 2022, spätestens in 2023 realisiert werden. Die Refinanzierung erfolgt über die Parkplatzgebühren.

    1. Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 14, Uferstraße Süd 

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat billigt den gegenüber dem Beschluss vom 27. Juli 2021 nochmals geänderten und heute vorgestellten Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich erinnert an die Haushaltskonsolidierung. Nun haben sich die Kosten für den Radweg verdoppelt. Auch bei einer Förderung von 90 % entstehe eine riesige Kostenerhöhung. Außerdem sei die 90 %ige Förderung noch nicht sicher. Sie könnte sich vorstellen die Parkplätze auszubauen. Der Radweg müsse zurückgestellt werden. Sie könne den Beschluss nicht mittragen. 

Auch für Erich Nieberle sind die Zahlen zu hoch. Die Stadt habe noch keinen genehmigten Haushalt. Außerdem gebe es sicher wichtiger Projekte, wie bezahlbaren Wohnraum, die verschoben werden. Noch seien keine endgültigen Kosten bekannt. Dieses Projekt müsse zurückgestellt werden. 

Auch Simon Hartung ist über die Kosten erschrocken. Wichtig seien ihm jedoch die Änderungen für Menschen mit Behinderung und die Parkplätze. Hier liege der Focus auf dem Radverkehr und der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.

Andreas Eggensberger spricht die Zunahme an Tagesgästen und somit auch evtl. Unfällen an. Die Maßnahme trage zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Und Parkplätze bringen Einnahmen. 

Jürgen Doser betrachtet das Projekt von der wirtschaftlichen Seite. Viele Arbeiten seien bereits gemacht und viel Geld schon ausgegeben. Wieviel müsse noch aufgewendet werden, um das Projekt fertig zu stellen bzw. wieviel Geld wurde (bei Abbruch des Projekts) umsonst aufgegeben. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dürfe nicht abgebrochen werden, um eine fertige Bauplanung in der Schublade zu haben, wenn z.B. der Freistaat Bayern die Maßnahme als Straßenbaulastträger angehen will.

Dr. Anni Derday führt aus, im Dezember habe man bei der Haushaltskonsolidierung um jeden Betrag gerungen. Der Radweg sei keine lebensnotwendige Maßnahme. Die Vorgaben, die sich der Stadtrat gegeben hat, müssen eingehalten werden. Sie spricht die, im Fraktionsbeirat angesprochene Deckellösung an. Mit dieser könnte sie sich anfreunden.

Peter Hartl erklärt, dass eine Deckellösung bei dem derzeitigen Preisniveau nicht möglich sei. Damit könne weder eine Ausschreibung veranlasst noch eine Zuwendungsbewilligung erreicht werden. Beides setze nämlich die gesicherte Finanzierung voraus. Er schlägt vor den Bebauungsplan fertig zu stellen und Baurecht zu schaffen, und vor einer Baufreigabe erst einmal die Fördersituation verbindlich und belastbar zu klären. Erst danach könne der Stadtrat anhand belastbarer Zahlen die finale Entscheidung treffen. 

Auch Peter Hartung ist der Meinung, dass die Verwirklichung des Radweges ohne 90 %ige Förderung nicht möglich sein wird. Es sollte geprüft werden, wie hoch die Förderung wirklich ist. 

Auf Nachfrage erläutert Landschaftsplaner Rösel, dass laut Aussage des Landratsamtes eine Steglösung nur möglich ist, wenn sie weg vom Uferbereich ist. Die grundsätzliche Zusage für die Steglösung allerdings liegt vor.

Martin Dopfer schlägt vor, die Erweiterung des Parkplatzes Ost (ehem. Möst) südlich anzuschließen. Somit wäre die Ansicht nicht so wuchtig.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass dies sicher möglich sei, aber 10 Parkplätze weniger bringe. Es könnte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden, man müsse es ja dann nicht bauen.

Laut Ilona Deckwerth sei das Staatliche Bauamt eigentlich für diese Maßnahme zuständig. Die Kosten sind unkalkulierbar hoch. Das könne sich die Stadt nicht leisten. Oftmals sei sie nicht in der Lage die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Sie bittet den Mut zu zeigen, etwas zu beenden was nicht machbar ist.

Dr. Martin Metzger entgegnet Ilona Deckwerth, wäre die Situation bei den Parkplätzen der Schule, wäre sie die erste die sich dafür ausspricht.

Beschluss 1

    1. Überarbeitete Entwurfsplanung und Durchführungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von den Änderungen der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel gegenüber dem in der Stadtratssitzung am 27. Juli 2021 vorgestellten Entwurf und billigt diese vollinhaltlich. Die Entzerrung der bisherigen Mischverkehrsfläche (Fußgänger und Radler) bei der Fischerhütte durch die Errichtung eines Fußgängersteges im Uferbereich des Hopfensees wird begrüßt und soll konkret bis zur Entwurfsplanung geplant und in den bestehenden Bauentwurf „integriert“ werden.

Auf der Grundlage dieser entsprechend geänderten Entwurfsplanung beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit den Förderstellen den definitiven Fördersatz und damit die Finanzierung verbindlich zu klären. 

Zur Entzerrung der Parksituation soll der Parkplatz West unabhängig von dem Radweg nach Möglichkeit bereits in 2022, spätestens in 2023 realisiert werden. Die Refinanzierung erfolgt über die Parkplatzgebühren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Beschluss 2

    1.           Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 14, Uferstraße Süd 

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat billigt den gegenüber dem Beschluss vom 27. Juli 2021 nochmals geänderten und heute vorgestellten Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 09:47 Uhr