Umsetzung Beherbergungskonzept: Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 3 - Enzensberg Mitte; Aufstellungsbeschluss zur Änderung, Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Der Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens priorisiert (Großes Gebiet, viele Wohnhäuser, hoher Nachfragedruck zur Umnutzung in Ferienwohnungen). 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Flächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind deshalb auszuschließen.

Der Stadtrat billigt den Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte, Stand 22.02.2022.

Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Flächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind deshalb auszuschließen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.05.2022 09:47 Uhr