Vorberatung des Entwurfes des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HKK)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Bereits im Rahmen der haushaltsrechtlichen Würdigung und in der anschließenden Genehmigung des Haushaltsplans 2020 hat das Landratsamt Ostallgäu unter anderem aufgrund der Verschuldung der Stadt Füssen die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Auflage gemacht. Nachgekommen ist die Stadt dieser Auflage damals nicht. Die Stadt Füssen hat daraufhin im November 2020 einen Nachtragshaushalt beschlossen, der aber vom Landratsamt für das Jahr 2020 nicht mehr genehmigt worden ist.

Bei der neuerlichen Vorlage des Haushaltsplans für das Jahr 2021 hat das Landratsamt die Genehmigung wegen des Fehlens des Haushaltskonsolidierungskonzeptes verweigert. Ein genehmigter Haushalt für das Jahr 2021 kam so nicht mehr zustande. 

Im Juni 2021 beschäftigte sich der Stadtrat im Rahmen einer zweitägigen Klausurtagung mit den Anforderungen und Inhalten einer Haushaltskonsolidierung. Konkrete Ergebnisse brachte diese Tagung zum Thema Haushaltskonsolidierung (noch) nicht.

Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung am 13. Juli 2021 hat der Stadtrat die Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen. Dazu wurde ein eigener Konsolidierungsausschuss gebildet, der am 9. August 2021 zum ersten Mal und am 13. September 2021 ein weiteres Mal tagte, ohne allerdings konkrete Beschlüsse zu fassen.

Am 6. Dezember 2021 fand dann eine Haushaltskonsolidierungssitzung mit dem gesamten Stadtrat statt, in der die in den Anlagen 1 und 2 genannten Beschlüsse gefasst wurden, die letztlich eine erste Basis für dieses Konsolidierungskonzept bilden, aber auch noch nicht mehr.

Übergeordnetes Ziel und Sinn des Haushaltskonsolidierungskonzepts sind die Ausgabenminderung, die Einnahmenverbesserung, der stetige und konsequente Schuldenabbau und der Defizitabbau bei den öffentlichen Einrichtungen. 

Mangels konkreter rechtlicher Vorgaben für ein Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert sich die Stadt Füssen bei der Erstellung an die vom Bayer. Staatsministerium für Finanzen und Heimat (BayStMFH) aufgestellten „Anforderungen an das zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept“:

  1. Feststellung der gesetzlichen „Pflichtaufgaben“ bzw. der Aufgaben, die mit Pflichtaufgaben anderer Träger (z.B. Stadtwerke Füssen) in engem räumlichen bzw. technischen Zusammenhang stehen (Wasser, Abwasserbaumaßnahmen in den davon betroffenen Straßen, Wegen und Plätzen).

  1. Ermittlung der Aufgaben, für die die Stadt Füssen bereits konkrete Verpflichtungen eingegangen ist (z.B., weil sie hierfür Planungsaufträge oder evtl. sogar Bauaufträge erteilt hat) oder zu denen sie aus anderen Gründen verpflichtet ist (z.B. Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer usw.)

  1. Aufgaben, die aufgrund der besonderen Situation für die Stadt Füssen neben den eigentlichen Pflichtaufgaben besonders wichtig sind: z.B. Tourismus, Kultur, usw.

  1. Aufgaben, zu denen es bereits entsprechend konkrete Beschlusslagen gibt.

  1. Ermittlung der freiwilligen Maßnahmen bzw. der Leistungen, für die (noch) keine verbindliche Verpflichtung der Stadt besteht:

  1. Prüfung der Aufgaben darauf, ob diese von der Stadt ausgeführt werden müssen oder ob diese genauso gut von einem Dritten erledigt werden könnten:

  1. Ermittlung derjenigen Maßnahmen, bei den Fördermöglichkeiten (z.B. Städtebauförderprogramm, FAG-Förderungen, Förderungen aus dem GVFG, Kommunales Wohnraumförderprogramm – KommWFP, LEADER, usw.) bestehen

  1. Abschließende Bewertung der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der vorherigen Schritte und vor allem unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und letztlich der Finanzierbarkeit der Maßnahme

Die im Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeiteten einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom Stadtrat beschlussmäßig festzulegen und konsequent umzusetzen; im Hinblick auf die bestehende Überschuldung der Stadt sind gegebenenfalls erzielte Veräußerungserlöse und erwirtschaftete Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden! Die Auswirkungen der Haushaltssanierung sind jeweils fortlaufend in der Finanzplanung darzustellen.

Das Projekt der Haushaltskonsolidierung wird eine mehrjährige Daueraufgabe. Die bisherige autarke Haushaltsplanung sollte künftig als strategische Haushalts- und Konsolidierungsplanung betrachtet und bei allen Entscheidungen gelebt werden. Dazu wäre nach wie vor geplant, sich nicht nur im Rahmen der weiteren Stadtratssitzungen mit diesen Themen zu befassen, sondern gerade was die künftige Aufgabenstellungen betrifft sich intensiv im Rahmen einer neuerlichen Klausurtagung zu beschäftigen. Eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung setzt eine kritische und konstruktive Aufgabenkritik voraus.

Ein erster Entwurf des Konsolidierungskonzeptes wird bis Anfang der Woche im internen Bereich des Ratsinformationssystems bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich dankt Peter Hartl für die hervorragende Ausarbeitung. Sie bedauert es, dass dieses Papier nicht schon vor 2 Jahren vorgelegt wurde. Der Stadtrat habe sich zwei Jahre mit Projekten beschäftigt, die er jetzt streichen müsse. Aufgrund der Sanierung von Grund- und Mittelschule sei die Stadt in dieser Lage. Sie stellt die Frage, ob z.B. dort die geplante Küche, mit Köchen und Küchenpersonal unbedingt notwendig sei. Auch das pädagogische Konzept müsse so nicht umgesetzt werden. Sie möchte es nochmals diskutieren.

Die letzten zwei Jahre wurden viele Projekte angestoßen, die jetzt wieder abgesagt werden. Die Schule jedoch sei ein Sanierungsfall. Bei einer Veräußerung von Gebäuden könnten nicht alle Stadträte mitgehen. 

Dr. Christoph Böhm ist der Ansicht, dass die Schulden der Stadt eine abstrakte Sache für den Bürger seien. Eine Grundsteuererhöhung trifft dagegen jeden Grundbesitzer. 

Einsparungspotential sehe er darin,

  1. Kein neues Parkhaus am Krankenhaus
  2. Kein neues Jugendhaus
  3. Kein Radweg in Hopfen
  4. Kein Umbau der Grund- und Mittelschule (keine Veranstaltung, keine Tiefgarage, kein Lerncluster und kein Funktionsbereich).

Verena Jahn spricht sich für die Sanierung der Schule aus.

Thomas Scheibel erklärt, dass seit Jahren an der Jugend gespart wurde. Außerdem könne auch die Gewerbesteuer nicht beliebig angehoben werden, sonst werden sich keine Firmen ansiedeln. 

Dokumente
Zusammenfassung Entwurf HH-Konsolidierung 2022ff (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2022 11:18 Uhr