Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 der Gemarkung Füssen (Floßergasse 22)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Jahre 2019 hat der Stadtrat das Grundstück Fl.Nr. 287/1 der Gemarkung Füssen (Floßergasse 22) mit dem Ziel erworben, zentral in der Altstadt mit Hilfe des Kommunalen Wohnraumförderprogramms bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aufgrund des städtebaulich und denkmalschutzfachlichen sensiblen Bereichs wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, den das Architekturbüro Rauch in München als 1. Sieger gewonnen hatte. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates wurde dieses Büro schließlich mit der Planung für die Leistungsphasen 1 – 3 (d.h. Entwurfs- und Baueingabeplanung) beauftragt. Kurz vor der Vorstellung dieser Planung, der damit verbundenen Kosten und der Finanzierung am 14. Dezember 2021 hat der Stadtrat im Rahmen der Haushaltskonsolidierungssitzung am 6. Dezember 2021 aufgrund der Kostensituation beschlossen, dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen.

Nachdem der Stadtrat damit auch zum Ausdruck gebracht hat, dass dort keine städtebaulichen Aufgaben mehr verfolgt werden geht es nun darum, dieses Grundstück im Rahmen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und im Interesse der dringend gebotenen Haushaltskonsolidierung entsprechend zu verwerten. Dazu wird dringend vorgeschlagen, dieses Grundstück nach Möglichkeit zu veräußern.

Für dieses Grundstück sind der Stadt bisher folgende Kosten entstanden:

Grunderwerbskosten                                                        440.000 Euro
Grunderwerbsnebenkosten                                                  35.000 Euro
Kosten für den Realisierungswettbewerb                                  83.000 Euro
Kosten für die Bauentwurfsplanung (LPh 1 – 3)                        205.357 Euro 
./. Zuwendungen für den Realisierungswettbewerb                          49.000 Euro
Anteil der Stadt Füssen                                                714.357 Euro

Zuwendungen für den Grunderwerb waren in Aussicht gestellt (30 %), wären aber erst mit der Realisierung des Projekts bewilligt worden. Ob und inwieweit die Zuwendung für den Realisierungswettbewerb zurückgefordert wird, ist noch offen.

Es wird vorgeschlagen, das Grundstück zum Verkauf auszuschreiben. Festzulegen wäre, ob das Grundstück ggf. nur mit einer (evtl. bebaubaren) Teilfläche zum Verkauf ausgeschrieben wird oder ganz. Insgesamt hat das Grundstück eine Größe von 1.936 qm, davon entfällt aber eine überwiegende Teilfläche von  rund 1.300 qm auf die Hangfläche zum Franziskanerkloster, die aus städtebaulichen und denkmalschutzfachlichen Gründen von einer Bebauung bzw. wesentlichen Veränderung bzw. von nicht nur unwesentlichen Eingriffen freizuhalten ist.


Letztlich verbliebe so dann eine Verkaufsfläche von rund 625 qm. Im Rahmen des Hin und Her im beim Erwerb des Grundstücks wurde von privater Seite eine Wertbegutachtung für dieses Grundstück durch einen Privaten Sachverständigen für Immobilienbewertung beauftragt. Diese ergab damals (2019) einen Wert für das gesamte Grundstück in Höhe von 458.000 Euro. Dieser Bewertung lag für den vermeintlich bebaubaren Bereich ein Quadratmeterwert von 480,00 Euro (= damaliger Bodenrichtwert) und für die Hangfläche von 3,00 Euro/Quadratmeter zugrunde. Kosten für den Abbruch und die Entsorgung sowie die Bauleitplanung wurden damals noch in Abzug gebracht. 

Vorgeschlagen wird, die vorstehend genannte und im Lageplan markierte Teilfläche zum Verkauf auszuschreiben. Der Mindestverkaufspreis sollte den Bodenrichtwert ergeben, wobei ggf. noch ein Zuschlag in Höhe von 15 – 20 % (= 575 €/qm) aufgrund der aktuellen Marktlage in Erwägung gezogen werden könnte. Der aktuelle Bodenrichtwert ist zweigeteilt: 

  • Für die westliche bebaute Fläche (ca. 325 qm) gilt der aktuelle Bodenrichtwert von 645,00 Euro pro Quadratmeter
  • Für die östliche Fläche einschl. des Hangs gilt ein Bodenrichtwert von 500,00 Euro pro Quadratmeter

Auf die oben markierte Teilfläche bezogen bedeutet dies einen Wert von rund 360.000 Euro. Hingewiesen wird darauf, dass die derzeitigen Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2022 fortgeschrieben werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt den Verkauf der im vorstehenden Lageplan markierten Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 der Gemarkung Füssen zum Mindestverkaufspreis von _________ Euro zzgl. aller Grunderwerbsnebenkosten (einschl. der Vermessung der Teilfläche) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung hierfür durchzuführen. In den Angeboten ist die Art und das Maß der geplanten künftigen Nutzung vom jeweiligen Bewerber anzugeben. Die Stadt behält sich vor, diese zum Gegenstand des notariellen Kaufvertrages zu machen (evtl. Konzepte). Die Entscheidung, ob der Zuschlag erteilt bzw. an welchen der Bewerber dieser erteilt wird, trifft der Stadtrat.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm führt aus, dass die Fenster der bereits bestehenden Häuser nicht zugebaut werden dürfen. Die Bodenuntersuchung hat ergeben, dass das 5 m tief Schlick ist. Weiter gehe es um evtl. Denkmalschäden im oberen Bereich. Derzeit sei die Stadt 20 % über dem Bodenrichtwert, eigentlich müssten sie 90 % darunter liegen. 

Thomas Scheibel weist darauf hin, dass das Grundstück verkauft werden soll und nicht schlecht gemacht werden sollte. 

Christine Fröhlich möchte den TOP bis zur Klausursitzung zurückstellen. 

Dr. Christoph Böhm sei nicht Nestbeschmutzer, der Fehler liege vielmehr beim alten Bürgermeister, denn von ihm ging die Initiative des Erwerbs und der Bebauung aus.

Peter Hartl widerspricht, der Vorschlag kam von der Verwaltung, die bezahlbaren Wohnraum schaffen wollte. In seinen Augen sei dieses Ziel bis heute richtig. Leider habe die Stadt die Zeit insbesondere die damit verbundene Preissteigerung im Baubereich eingeholt, weshalb aktuell kein bezahlbarer Wohnraum dort möglich sei.

Christine Fröhlich stellt den Antrag, diesen TOP auf die Klausursitzung zu verschieben. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Antrag von Christine Fröhlich, den Tagesordnungspunkt bis nach der Klausursitzung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.05.2022 11:18 Uhr