Umsetzung Beherbergungskonzept: Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West; Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.04.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West;
Veränderungssperre


Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung Veränderungssperre B-Plan O 78 E (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2022 11:18 Uhr