Umsetzung Beherbergungskonzept: Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West;
Erlass einer Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einfacher Bebauungsplan O 78 E – Weidach West;
Veränderungssperre
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West. Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans O 78 E – Weidach West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Satzung Veränderungssperre B-Plan O 78 E (.pdf)
Datenstand vom 20.05.2022 11:18 Uhr