Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Füssen verfügt aktuell über keine eigenen Gewerbeflächen. Die Anfragen nach Gewerbegrundstücken sind nach wie vor sehr hoch – und die vorhandene Bewerberliste lang. Westlich des „Gewerbeparks Allgäuer Land, BA 1“, direkt an der Anschlussstelle Füssen der BAB 7 befindet sich noch eine ca. 4,5 ha große Fläche, die im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche dargestellt ist. Knapp 2 Hektar dieser Fläche stehen im Eigentum der Stadt Füssen. Die restlichen Flächen stehen im Privatbesitz zweier Eigentümer.
Planbereich B des Gewerbeparks Allgäuer Land
Rot markiert: Erweiterungsfläche Gewerbepark Allgäuer Land
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Auch wenn im betroffenen Bereich die Untergrundverhältnisse nicht einfach sind, wird vorgeschlagen, den bestehenden Gewerbepark Allgäuer Land, BA 1 nun um den BA 2 zu erweitern, um hier dem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden. Dazu ist zunächst erforderlich, für die besagte Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht für Gewerbeflächen zu schaffen. Im Zuge der Bauleitplanung ist dann die künftige Erschließung des Gebietes mit den Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation usw.) zu überplanen.
Alternative gewerblich nutzbare Flächen sind derzeit nur im Bereich Füssen-Nord, südlich der Achmühle ersichtlich. Bevor dort aber dieses Areal genutzt wird, sollte dieses ganzheitlich beplant werden und die künftige Nutzung definiert werden. Bis dahin sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Gewerbepark Allgäuer Land bis zum Verlauf der B 310 gewerblich zu nutzen und damit diese dort noch vorhandene bauliche Lücke zu schließen.
Weitere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Barbara Henle, Wolfgang Bader, Dr. Christoph Böhm und Erich Nieberle waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 02.10.2024 14:33 Uhr