Wärmeversorgungskonzept für das Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ Vorstellung der Voruntersuchungen zur Kalt- Nahwärmeversorgung sowie Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie der Stadt Füssen hat für das neue Baugebiet „Weidach Nordost II O75“ beantragt zu prüfen, ob der Aufbau eines Nahwärmenetzes unter Verwendung regenerativer Energien im Neubaugebiet O75 umgesetzt werden könnte.

Ferner wurde in der Stadtratssitzung am 29.03.2022 der Bürgermeister ermächtigt, Voruntersuchungen als Entscheidungsgrundlage für ein Wärmeversorgungskonzept zu beauftragen. Mit der Ausarbeitung eines energetischen Quartierkonzeptes im Bereich des geplanten Neubaugebietes O75 wurde sodann Anfang Mai das Büro Dietmayer UG aus Augsburg beauftragt.

Mittlerweile liegen die ersten Voruntersuchungen für das energetische Quartierskonzept vor. Hierzu wird Herr Dietmayer die Planung verschiedener Varianten aus technischer und wirtschaftlicher Sicht in der heutigen Sitzung vorstellen. Weitere Details zur Technik, Wirtschaftlichkeit usw. können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Im Rahmen der Voruntersuchung sollten unter anderem laut Vertrag folgende Aspekte betrachtet werden:

  • Berechnung der Kosten für die Installation eines Kalt-Nahwärmenetzes mit der Messzahl der - Kosten in Euro/ m² Baufläche,

  • Klärung der Bauträgerschaft für ein Kalt-Nahwärmenetz,

  • Berechnung der Kosten eines Blockheizkraftwerkes für die Miethäuser mit der Messzahl des zusätzlichen Mietkostens in Euro/ m² Mietpreis.

  • Klärung der Bauträgerschaft und des laufenden Betriebes für eine Wärmekraft-Kopplung in den Miets- und Eigentumswohnungen der Mehrfamilienhäuser.

Kalte-Nahwärmenetz
Ein kaltes Nahwärmenetz weist signifikante Unterschiede zu einem konventionellen (heißen) Netz auf. Die größten Unterschiede bestehen in der Betriebsart und der Temperatur. Im konventionellen „heißen“ Netz wird Wasser mit Temperaturen von über 30°C als Transportmedium genutzt. Für den Betrieb eines „kalten“ Netzes (unter 30°C) wird eine frostbeständige Sole verwendet, die beispielsweise durch Erdwärme auf eine konstante Temperatur gebracht wird. Die Energie wird der Sole dann in den zu beheizenden Gebäuden mithilfe einer Wärmepumpe entzogen. Der große Vorteil dieses Systems ist es, dass wegen der niedrigen Temperaturen wenig Energie auf dem Weg verloren wird, ggf. Energie sogar noch aufnehmen können, z.B. aus dem Erdreich, was sie energetisch sehr effizient macht. Zudem können die Rohre ungedämmt sein.

Ein kaltes Nahwärmenetz, dessen Emissionswerte noch unter den Varianten mit dezentralen Wärmepumpen liegen setzt insbesondere einen Anschlusszwang, eine relativ zeitgleiche Bebauung und Klarheit über den Energiebedarf der Gebäude voraus.

Bewertung durch das technische Bauamt
Ohne Zweifel stellt die Umsetzung eines Nahwärmekonzepts, bei wirtschaftlich, zeitlich und technisch sinnvollen Rahmenbedingungen, eine nachhaltige Wärmeversorgung dar. Gleichwohl bestehen von Seiten des technischen Bauamtes erhebliche Bedenken gegen die Weiterführung der Planung. Die vertiefte Planung würde voraus. frühestens Mitte/Ende 2023 abgeschlossen werden können, ungeachtet der Fragen und Probleme die bei einer solchen Planung aufgeworfen werden. Nachstehend werden einige Eckpunkte aufgeführt, die ausreichend geklärt bzw. erfüllt sein sollten, bevor die weitere Planung vonstattengehen kann und ein tragfähiges Konzept für eine wirtschaftliche Bedarfsplanung entwickelt werden kann.

Als Voraussetzung muss 
  • die Dimensionierung einer Heizzentrale untersucht werden,
  • ein geeigneter Standort für die Heizzentrale festgelegt werden,
  • das entsprechende Planungsrecht für die Errichtung der Heizzentrale durch den Bebauungsplan geschaffen werden,
  • die Umsetzbarkeit des Hydrologisches Gutachten bestätigen werden (Kalt-Nahwärmenetz),
  • die Genehmigung zu Geothermieanwendungen erfolgen (Bearbeitungszeit),
  • der Anschluss- und Benutzungszwang erfolgen (Kaufvertrag o. Satzung) und
  • das Vergaberecht, die umfassenden Rechtsformen für einen eventuell Contractor (Energiedienstleister) erfüllt werden,
  • sowie müssen die angemessenen Preis- und Versorgungsbedingungen aller Energieverbraucher gesichert sein, auch in Abhängigkeit vom tatsächlichen und zeitlichen Anschluss der potentiellen Anschlussnehmer, sowie vor dem Hintergrund der Baugebietsgröße und den Besitzverhältnissen, da sich das Baugebiet nicht vollständig im Besitz der Stadt Füssen befindet.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung und Betrieb ist auch die Frage zu klären, ob ein geeignetes Betreibermodell realisiert werden kann, bspw.:

  1. eine Gesellschaft mit kommunaler Beteiligung; z.B. ein Eigenbetrieb wie die kommunalen Stadtwerke oder eine GmbH mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
  2. eine Energiegenossenschaft an der die Kommune ggf. Anteile gezeichnet hat 
  3. eine privatwirtschaftliche Lösung z.B. mit einem externen Energieversorger oder Dienstleister.

Unübersehbar ist auch, das die Umsetzung eines Nahwärmekonzeptes zu einer Verzögerung in der Realisierung des neuen Baugebietes führen würde und dies auch einen zusätzlichen finanziellen Aufwand nach sich ziehen. Die Kosten für eine vertiefte Machbarkeitsstudie werden auf rd. 40.000 – 60.000 € geschätzt, bei einer Planungszeit von etwa 12-15 Monaten.

Fazit
Aus Sicht des städtischen Bauamtes macht es auch im Hinblick auf verstärkte Bestrebungen zum Klimaschutz mehr als Sinn, künftig Nahwärmeversorgungssystemen näher zu treten. Dazu bieten sich ausreichend bestehende Immobilien oder auch künftige neue Erschließungsgebiete (z.B. Füssen-Nord usw.) an. Für das bereits in Aufstellung befindliche Neubaugebiet erscheint es dem Bauamt aus den genannten Gründen und wegen des bisher gesteckten Zeitplans sowie der in der Kürze der Zeit nicht zu klärenden offenen Fragen unrealistisch, das Baugebiet „Weidach-Nordost II O 75“ an ein zentrales Wärmenetz anzuschließen. Sofern dies dennoch gewollt ist, müsste der bisher gesteckte Zeitplan trotz der enormen Nachfrage nach Bauplätzen wenigstens um 1 Jahr nach hinten verschoben werden, um die offenen Fragen zu klären (z.B. Betreiber, Contracting, hydrogeologisches Gutachten, Genehmigungsverfahren usw.)

Ferner ist es jedem Grundstückeigentümer auch bei einem kommunalen Anschlussmodell möglich, andere regenerative Energien aus erneuerbaren Energieträgern (Erdwärme, Luftwärme, Pelletheizung usw.) zu installieren, wodurch ein weiterer Verzicht auf fossile Brennstoffe erreicht werden würde. Auch dadurch würden auch häufiger sogenannte Nullenergiehäuser umgesetzt, die keine von außen zugeführte Energie zum Heizen benötigen. Zudem stellt das Betreibermodell einen wichtigen Erfolgsfaktor dar, das nicht im Handumdrehen entwickelt werden kann.
Ein weiterer Aspekt sind die zukünftigen nationalen Beschränkungen von fossilen Brennstoffe durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), durch diese Rechtsnorm werden fossile Energieträger nahezu ausgeschlossen (Vorgaben voraus. schon ab 01.01.2024).

Auf der Basis einer Gesamtabwägung der zeitlichen und haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Umsetzung eines Nahwärmenetzes durch die Stadt Füssen bzw. durch einen Contractor aus Sicht des technischen Bauamtes zurzeit daher nicht darstellbar.

Festzuhalten ist aber auch, dass eine dezentrale Entnahme von Grundwasser für alle Häuser bei Nutzung von Grundwasserwärmepumpen gleichzeitig nicht möglich ist, sowie ist eine Lärmbelästigung durch die Wärmepumpe bei einer dezentralen Lösung, wenn sich eine Vielzahl der Grundstückseigentümer für eine sogenannte Luftwärmepumpe im Außenbereich entscheiden, nicht auszuschließen ist. Holz wird häufig als klimaneutraler Energieträger betrachtet, denn die CO2-Emssionen werden ja vorab durch Bäume dem natürlichen Kreislauf entzogen, so die Logik. Tatsächlich entsteht aber durch die Holzverbrennung vor Ort eine hohe CO2-Emissionen.

Ausschluss von Öl und Erdgas
Der explizierte Ausschluss von fossilen Energieträgern im B-Plan entsprechend BauGB, wäre dann nicht nötig, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang durch eine Satzung verbindlich festgelegt wird. Denn aus der Verpflichtung für die Nutzung der zentral bereitgestellten Wärme ergibt sich im Umkehrschluss, dass andere Brennstoffe nicht zugelassen sind. Dies kann in der Satzung auch ausdrücklich festgeschrieben werden.

Ferner dürfen Kommunen fossile Brennstoffe auch ohne Anschluss- und Benutzungszwang in Bebauungsplänen ausschließen. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 9 Abs. 1 Nr. 23a des BauGB. Die Rechtsgrundlage erlaubt die stoffbezogene (nicht anlagenbezogene) Festsetzung von Verwendungsbeschränkungen und –verboten für luftverunreinigende Stoffe, insbesondere CO2-Emissionen verursachende fossile Heizstoffe (Erdöl, Erdgas etc.). 

Oder der Ausschluss von fossilen Energieträgern erfolgt durch eine Unterlassungsverpflichtung, sodass der jeweilige Eigentümer verpflichtet wird, sich gegenüber der Stadt für immer zu unterlassen,


  1. das Gebäude mit Wärme- und Warmwassererzeugungsanlagen auszustatten, in denen Kohle, Erdöl, Erd- oder Flüssiggas oder sonstige fossile Brennstoffe verwendet werden können,


  1. der Käufer verpflichtet sich unverzüglich nach Einbau der Wärme- und Warmwassererzeugungsanlage… eine schriftliche Erklärung durch den Architekten … oder einen Energieberater beizubringen, in der bestätigt wird, dass die Vorgaben… umfassend eingehalten werden,

  1. bei einem schuldhaften Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung… vereinbaren die Vertragsteile eine Vertragsstrafe in Höhe von... Die Verpflichtung bleibt unabhängig der Vertragsstrafe bestehen.

Sofern sich die Stadt für eine der zentralen Versorgungsvarianten, insbesondere für die kalte Nahwärme entscheiden sollte, so kommt für die rechtliche Sicherung nur ein Anschluss und Benutzungszwang in Frage, der durch Satzung begründet werden müsste. Eine vertragliche Vereinbarung scheitert daran, dass nicht alle betroffenen Grundstücke im Eigentum der Stadt sind. Eine Anschluss- und Benutzungspflicht kann sich grundsätzlich auf § 109 des GEG stützen. Im B-Plan kann über § 9 Abs. 6 BauGB die satzungsrechtliche Regelung nachrichtlich übernommen werden.

Beratung durch den Klimabeirat

Im Zusammenhang mit einer nachhaltigen, bezahlbaren und sicheren Energieversorgung im geplanten Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ fanden dazu zahlreiche Beratungsgespräche statt. Mit den Voruntersuchungen sollten vorrangig die Handlungsoptionen zum Aufbau eines Wärme-, Energieversorgungskonzeptes als effiziente Technologie zur Wärme- und Stromversorgung geprüft und aufgezeigt werden.

Der Klimabeirat hat sich zur Energieversorgung speziell des Baugebietes aber auch ganz grundsätzlich für die künftige Entwicklung mit folgenden Empfehlungsbeschlüssen positioniert:

  1. Grundsätzlich sind Mehrfamilienhäuser den Einfamilienhäusern vorzuziehen, da diese eine höhere Energieeffizienz vorweisen. Im Entwurfsplan des B-Planes Weidach-Nord haben die geplanten Einfamilienhäuser einen Energieanteil bei Wärme von 72% für 145 Personen, die Mehrfamilienhäuser dagegen einen Energieanteil von 28% für 163 Personen. Der Klimabeirat empfiehlt daher die Anzahl der Mehrfamilienhäuser zu erhöhen und die der Einfamilienhäuser zu reduzieren.

Anmerkung der Verwaltung:
Diese Entscheidung sollte zeitnah getroffen werden, wenn das Bauleitplanverfahren nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nun noch im Herbst in die förmliche Auslegung gehen soll.

  1. Die Berechnung des Kohlendioxid-Ausstoßes von Erdgas (1.530 kg CO2e/a), Luft-Wasser-Wärmepumpe (1.180 kg CO2e/a), Wasser-Wasser-Wärmepumpe für Einfamilienhäuser im geplanten Baugebiet ergab, dass die Wasser-Wasser-Wärme-Pumpe mit 480 kg C02e/a die klimaverträglichste Variante darstellt.

Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe liegt mit rechnerisch 5.508 €/a (incl. Wartung, Kapitaldienst) etwas teurer als die Luft-Wasser-Wärme-Pumpe (4.678 €/a), aber in Bezug auf den CO2e-Wert wird diese vom Klimabeirat dringend empfohlen.

In Verbindung mit einem Kalt-Nahwärmenetz und einer eigenen PV-Anlage jedes Hauses verbessern sich die jährlichen Kosten nochmals deutlich.

Daher empfiehlt der Klimabeirat dem Stadtrat den Bau eines Kalt-Nahwärmenetzes, dessen Baukosten auf die Grundstückskosten aufgeschlagen werden. Die Kosten liegen lt. Schätzung bei 20,- €/m² und können in die Erschließungskosten eingepreist werden.
       
       Anmerkung der Verwaltung:
Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen. Eine solches Netz führt zwangsläufig zu einer Verlängerung der Planungsphase (ca. 9 – 12 Monate) – und ist nur unter dieser Maßgabe ganz abgesehen von den fehlenden Ressourcen in der Verwaltung überhaupt denkbar.

  1. Der Klimabeirat empfiehlt außerdem verpflichtend für alle Häuser eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung sowie eine Zisterne zur Regenwassernutzung.

Idealerweise wird die Eigenstromproduktion als integrierte Stromversorgung (geschlossenes Verteilernetz oder erneuerbare Energiegemeinschaft) umgesetzt.

Anmerkung der Verwaltung:
Sollte im Rahmen der weiteren Bauleitplanung geprüft und ggf. umgesetzt werden.

  1. Für Mehrfamilienhäuser empfiehlt der Klimabeirat einen informellen Ideenwettbewerb (ohne Sachpreise) für potentielle Bauträger. Ziel ist die beste ökologische und sozialverträgliche Umsetzung eines Nah-Kalt-Wärmenetze oder Blockheizkraftwerke oder andere klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung.

Anmerkung der Verwaltung:
Wird im Rahmen der Ausschreibung der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser entsprechend berücksichtigt. 

  1. Im Hinblick auf die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten empfiehlt der Klimabeirat nochmals abzufragen, ob der Wille zum Erwerb eines Grundstücks incl. Bebauung auf Seite der Interessenten noch immer besteht.

Anmerkung der Verwaltung:
Nicht nur wegen der privaten Bau- und Finanzierungskosten, auch im Hinblick auf die deutlich erhöhten Kosten bei der öffentlichen Erschließung sollte der Zeitplan der Realisierung auf den Prüfstand gestellt und überlegt werden, die Erschließung und Vermarktung ggf. zunächst um wenigstens 1 Jahr zu verschieben. Letztlich sollte auch geprüft werden, ob bei einer aktuellen Erschließung und Vermarktung die örtlichen Wohnraumversorgungsprobleme noch lösbar sind.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat spricht sich aufgrund der aktuell bereits fortgeschrittenen Planungen und des dringenden und nicht weiter aufschiebbaren Bedarfs nach Wohnraum gegen einen Anschluss des Baugebiets „Weidach Nordost II O75“ an eine zentrale Kalt-Nahwärmeversorgung aus. Es bleibt jeweils jedem Grundstückseigentümer selbst überlassen, welche Art der Wärmeerzeugung sie realisieren wollen, eine Heiztechnik mit dem Einsatz von fossilen Brennstoffen ist verboten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlassung von fossilen Energieträgern in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen und im B-Plan festzuschreiben. 

Ungeachtet des Baugebietes „Weidach-Nordost II O 75“ unterstützt der Stadtrat bei künftigen Nutzungen in Bau- bzw. Siedlungsgebieten, aber auch innerhalb bestehender städtischer Immobilien (z.B. Klosterkomplex, Wohnanlagen usw.) sich mit der Nutzbarmachung der Energieversorgung durch nachhaltige Nahwärmenetze zu befassen und diese jeweils zu untersuchen und zu prüfen.

Alternativbeschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ nicht flächendeckend mit Erdgasversorgungsleitungen auszustatten, sondern über ein Kalt-Nahwärmenetz zu versorgen.

Der Stadtrat beschließt weiter, die kommunale Wärmeplanung auf Basis der sogenannten kalten Nahwärme voranzutreiben und die Ausarbeitung einer vertieften Machbarkeitsstudie für das Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung das Verfahren durchzuführen.

Von der entsprechenden Verzögerung des Baubeginns für die Erschließung, von 12 bis 15 Monaten, bei Umsetzung eines zentralen Nahwärmenetzes und von der Anpassung des Bebauungsplans (unabhängig vom Energieträger), für die Festsetzung einer Fläche für die Versorgungsanlagen, wird Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger bedankt sich für den Vortrag von Herrn Dietmayer für die ausführliche Präsentation. Laut Klimabeirat müsste der Beschluss zu einem weit späteren Zeitpunkt beschlossen werden, da es aus Sicht des Stadtrates momentan nicht umsetzbar sein wird.

Dr. Martin Metzger schlägt vor, die Baugebiete künftig so ökologisch zu konzipieren. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser sollte ein anderer Faktor zur Berechnung vorgenommen werden. Hier ist die Verwaltung gefragt, um diese Planungen aufzuarbeiten.

Ilona Deckwerth erwähnt, dass die Besprechungen des Klimabeirates jetzt in die Sitzung des Stadtrates miteinfließen. Sie sieht den Alternativvorschlag als einzige Lösung.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ nicht flächendeckend mit Erdgasversorgungsleitungen auszustatten, sondern über ein Kalt-Nahwärmenetz zu versorgen.

Der Stadtrat beschließt weiter, die kommunale Wärmeplanung auf Basis der sogenannten kalten Nahwärme voranzutreiben und die Ausarbeitung einer vertieften Machbarkeitsstudie für das Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ auszuschreiben und beauftragt die Verwaltung das Verfahren durchzuführen.

Von der entsprechenden Verzögerung des Baubeginns für die Erschließung, von 12 bis 15 Monaten, bei Umsetzung eines zentralen Nahwärmenetzes und von der Anpassung des Bebauungsplans (unabhängig vom Energieträger), für die Festsetzung einer Fläche für die Versorgungsanlagen, wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Dieser, weitergehende Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt!

Beschluss 2

Der Stadtrat spricht sich aufgrund der aktuell bereits fortgeschrittenen Planungen und des dringenden und nicht weiter aufschiebbaren Bedarfs nach Wohnraum gegen einen Anschluss des Baugebiets „Weidach Nordost II O75“ an eine zentrale Kalt-Nahwärmeversorgung aus. Es bleibt jeweils jedem Grundstückseigentümer selbst überlassen, welche Art der Wärmeerzeugung sie realisieren wollen, eine Heiztechnik mit dem Einsatz von fossilen Brennstoffen ist verboten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlassung von fossilen Energieträgern in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen und im B-Plan festzuschreiben. 

Ungeachtet des Baugebietes „Weidach-Nordost II O 75“ unterstützt der Stadtrat bei künftigen Nutzungen in Bau- bzw. Siedlungsgebieten, aber auch innerhalb bestehender städtischer Immobilien (z.B. Klosterkomplex, Wohnanlagen usw.) sich mit der Nutzbarmachung der Energieversorgung durch nachhaltige Nahwärmenetze zu befassen und diese jeweils zu untersuchen und zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9

Datenstand vom 13.10.2022 09:40 Uhr