Behandlung von Bauanträgen; Antrag zur Genehmigungsfreistellung einer Wohnanlage mit 5 Häusern (80 Wohneinheiten) und auf Baugenehmigung zum Neubau einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 767 der Gemarkung Füssen (Sonnenstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für die Bebauung in Form des Ergebnisses eines zuvor durchgeführten Architektenwettbewerbs wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost am 21.04.2020 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist seit dem 13.05.2020 rechtskräftig. 

Im Durchführungsvertrag wurden die Fristen geregelt, unter anderem bis wann die Bauanträge einzureichen sind. Vorliegend ist dies nach schriftlicher Anmahnung der Verwaltung kurz nach Fristablauf am 27.06.2022 erfolgt. Eine Behandlung in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 05.07.2022 war damit nicht mehr möglich.

Wohnhäuser

Bei den Anträgen auf Genehmigungsfreistellung der Wohnhäuser hat eine schriftliche Rückmeldung innerhalb eines Monats zu erfolgen. Anderenfalls gelten sie als freigestellt und es dürfte mit dem Bau begonnen werden. 

Vorliegend hat sich aus der Prüfung ergeben, dass die Antragsunterlagen teilweise unvollständig sind (Angaben zur Freiflächengestaltung und zum Immissionsschutz). Die Behandlung im Freistellungsverfahren ist demzufolge zurückzuweisen und eine Vervollständigung der Unterlagen ist zu verlangen. Aus Fristgründen erfolgte dies noch vor der Sitzung. Ob eine Vervollständigung bis zur Sitzung stattfindet kann derzeit noch nicht prognostiziert werden. 

Der Freiflächenplan wurde nun am 26.07.2022 in Papierform nachgereicht und erfüllt nach vorläufiger Einschätzung die zu stellenden Anforderungen Hinsichtlich der Nachweise zum Immissionsschutz wird darauf verwiesen, dass keine Luftwärmepumpen geplant sind, sondern einzelne Pelletheizanlagen, weshalb keine Nachweise erforderlich seien. Dies ist noch weiter zu prüfen.

Tiefgarage

Der Antrag weicht insoweit vom Bebauungsplan ab, als ein unterirdischer Fahrradraum teilweise außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen errichtet werden soll. Die Abweichung wurde begründet und sie erscheint aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Hinsichtlich dieser Befreiung ist ein Beschluss erforderlich. Der Antrag kann im Fall der Befürwortung mit kommunalem Einvernehmen an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet werden. 

Pläne siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt die Zurückweisung der Freistellungsanträge der Wohnhäuser wegen fehlender Vollständigkeit und nicht abschließend möglicher Prüffähigkeit zur Kenntnis. Soweit eine nachträgliche Vervollständigung erfolgt, die die vollständige Einhaltung des Bebauungsplanes belegt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Erklärungen zur Freistellung abzugeben.

  1. Der Stadtrat beschließt, das kommunale Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag der Tiefgarage einschließlich der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich des unterirdischen Fahrradraumes zu erteilen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Zurückweisung der Freistellungsanträge der Wohnhäuser wegen fehlender Vollständigkeit und nicht abschließend möglicher Prüffähigkeit zur Kenntnis. Soweit eine nachträgliche Vervollständigung erfolgt, die die vollständige Einhaltung des Bebauungsplanes belegt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Erklärungen zur Freistellung abzugeben.

  1. Der Stadtrat beschließt, das kommunale Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag der Tiefgarage einschließlich der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich des unterirdischen Fahrradraumes zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Datenstand vom 13.10.2022 09:40 Uhr