Kreditwesen; Beratung über Umschuldung CHF Darlehen aufgrund aktueller Entwicklung des Wechselkurses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2022 ö 10

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.07.2020 den kurz- bzw. mittelfristigen Ausstieg aus der bestehenden CHF-Finanzierung beschlossen.

Die Verwaltung wurde zum damaligen Zeitpunkt beauftragt, halbjährlich und grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Kursentwicklung jeweils 1.000.000 EUR umzuschulden. Im damaligen Beschluss wurde geregelt, dass der Stadtrat darüber zu informieren ist, wenn der Kurs des CHF 1,01 unter bzw. 1,15 überschreitet. Der Stadtrat behielt sich in diesem Fall vor vom beschlossenen Ausstiegsszenario abzuweichen.

Der Wechselkurs liegt aktuell (14.07.2022) bei 1 CHF = 1,02 EUR

Am 15.09.2022 steht die nächste Prolongation des CHF-Darlehens an. Zum Stichtag beläuft sich der Restbetrag noch auf 7.190.800 CHF.

Da die nächste geplante Stadtratssitzung am 27.09.2022 sein wird und Anfang September die Ausschreibung des Umschuldungsbetrags stattfinden muss hat der Stadtrat zu entscheiden, ob es beim bisherigen Ausstiegsszenario bleibt oder eine Erhöhung des Umschuldungsbetrags erfolgen soll. Als Stichtag für die Ausschreibung ist der 05.09.2022 vorgesehen. 

Zu bedenken ist, dass aktuell die Kreditzinsen auch im kommunalen Bereich ansteigen.

Im Rahmen des Gesprächs mit Herrn Finanzminister Füracker am 20.07.2022 in München wurde auch das CHF-Darlehen thematisiert. Aktuell läuft eine Prüfung des Finanzministeriums, ob auch dieses noch Teil des Stabilisierungshilfeantrags 2022 werden kann.  Für den Fall der Möglichkeit dieses in den Antrag aufzunehmen sollte die Verwaltung ermächtigt werden die Umschuldung in der Art vorzunehmen, dass Konformität mit der Stabilisierungshilfe besteht. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt bei einem Umrechnungskurs des CHF unter 1,01 zum Stichtag 05.09.2022 den Umschuldungsbetrag einmalig mit 2.000.000 EUR auszuschreiben. 

Die Verwaltung wird im Falle einer positiven Stellungnahme des Finanzministeriums zur Berücksichtigung des CHF-Darlehens im Stabilisierungshilfeantrag 2022 ermächtig die Umschuldung entsprechend den notwendigen Anforderungen zu gestalten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt bei einem Umrechnungskurs des CHF unter 1,01 zum Stichtag 05.09.2022 den Umschuldungsbetrag einmalig mit 2.000.000 EUR auszuschreiben. 

Die Verwaltung wird im Falle einer positiven Stellungnahme des Finanzministeriums zur Berücksichtigung des CHF-Darlehens im Stabilisierungshilfeantrag 2022 ermächtigt die Umschuldung entsprechend den notwendigen Anforderungen zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 09:40 Uhr