Am 29.06.2021 hatte der Stadtrat bereits von seinem Mitwirkungsrecht gemäß dem Bayerischen Mobilfunkpakt Gebrauch gemacht. Zu einzelnen Suchkreisanfragen zweier Netzbetreiber waren grundsätzliche Beschlüsse zu Standorten gefasst worden.
Zwischenzeitlich hat sich nun eine weitere Suchkreisanfrage bzw. Änderung ergeben.
Standort 4/2021: Füssen-Gewerbepark Allgäuer Land und Kemptener Straße / Festplatz
Dieser Suchkreis war bereits in der Stadtratssitzung vom 29.06.2021 behandelt worden. Es erfolgte damals ein Beschluss zur Empfehlung für das Grundstück der Stadtwerke Füssen als Dachstandort. Lange Zeit war dort weiter nichts hinsichtlich Planung passiert, so dass dann zwischenzeitlich die Stadtwerke Vorbehalte über etwaigen zukünftigen Ausbaubedarf vorgebracht hatten. Ein Dachstandort würde diesen verhindern.
Als Ersatz zu diesem Standort wird nun von der Stadtverwaltung ein Maststandort 4B am Festplatz vorgeschlagen. Geeignet wäre ein Standort am südwestlichen Rand des Festplatzes, südlich des Geh- und Radwegs am Fuße des Kobelhangs. Der Netzbetreiber Telefonica hat diesen Vorschlag bereits untersuchen lassen und für funktechnisch geeignet erklärt. Durch die Lage am Rande des Gewerbegebiets Kemptener Straße im unmittelbaren Übergang zum bewaldeten Kobelhang wäre die Sendeanlage optisch weniger auffallen. Der Flächenbedarf beträgt bis ca. 12 x12m. Mit dem Standort jenseits des Geh- und Radwegs wäre nach Einschätzung der Stadtverwaltung keine Einschränkungen im Betrieb des Festplatzes verbunden. Der Standort betrifft die stadteigenen Grundstücke 740, 1713, 1713/2, 755 und 1180 (Gemarkung Füssen).
Abb. ungefähre Lage Baufenster
Abb. aktuelle Planung Telefonica
Abb. Lage am Waldrand
Neue Suchkreisanfrage 01/ 2022: Telefonica vom 02.06.2022, Standort Tunnel Reinertshof, A7
Am 02.06.2022 ist bei der Stadt Füssen eine Suchkreisanfrage für einen Mobilfunkstandort für den Bereich Reinertshofer Tunnel eingegangen.
Eine Prüfung der Stadtverwaltung hat ergeben, dass nur ein kleiner Teil des Suchkreises die Stadt Füssen betrifft. Entsprechende Flächen auf Füssener Flur am Tunnel-Nordportal sind weder in städtischem Eigentum, noch aufgrund überwiegend naturschutzfachlicher Belange geeignet.
Eine Prüfung der Stadtverwaltung hat ergeben, dass nur ein kleiner Teil des Suchkreises die Stadt Füssen betrifft. Entsprechende Flächen auf Füssener
Flur am Tunnel-Nordportal sind weder
in städtischem Eigentum, noch aufgrund überwiegend naturschutzfachlicher Belange geeignet.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, für diese Suchkreisanfrage keine Standortvorschläge auf Füssener Gebiet zu empfehlen und
von der Mitwirkung gemäß Bayerischem Mobilfunkpakt abzusehen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, für diese Suchkreisanfrage keine Standortvorschläge auf Füssener Gebiet zu empfehlen und von der Mitwirkung gemäß Bayerischem Mobilfunkpakt abzusehen.
Abb. Suchkreisanfrage, O2 – PB München