Umweltfreundliche, klimagerechte und energiesparende Straßenbeleuchtung; Vorstellung erster Überlegungen und Ansatzpunkte und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die hohen Energiepreise aber auch die zwingend notwendigen Veränderungen zu einem besseren Klimaschutz zwingen auch die Kommunen dazu, sich mit dem bisherigen Stromverbrauch und möglichen Einsparpotentialen zu beschäftigen. Für die Stadt Füssen bedeutet dies auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung, auch die Straßenbeleuchtung ins Visier zu nehmen. 

Dazu zunächst ein paar rechtliche Hinweise zur Beleuchtungspflicht:

Gibt es eine allgemeine Beleuchtungspflicht? 

Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG formuliert wie folgt. „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht besteht nach dem Gesetzeswortlaut also grundsätzlich einmal nicht. Und außerhalb geschlossener Ortschaften schon gar nicht. Im Gegenteil: hier verbietet sich aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung einer Beleuchtung von Geh- und/oder Radwegen!  

Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder selbst eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen. 

Einsparmöglichkeiten

Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln. Wie oben bereits erwähnt, ist das Thema Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung nicht neu. Bereits vor rund 20 Jahren hat man sich in vielen Gemeinden nicht nur mit einer Nachtabschaltung befasst, sondern auch technisch umgerüstet, also z. B. die Leuchtmittel ausgetauscht (Natriumdampfhochdrucklampen statt Quecksilberdampfleuchten). Dies hatte zugleich positive Auswirkungen auf den Insekten-Artenschutz.

Was ist weiter zu beachten?

Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten Dies ist nicht möglich, da sich die Schaltstellen zu 99,9 % innerhalb der Trafostationen befinden und diese durch Laien nicht betreten werden dürfen. Kann aber im Not – und Krisenfall durch unsere Leitwarte über einen EIN-Befahl geschalten werden.

Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt). 

Zusammenfassend stellt sich die Situation bei der Straßenbeleuchtung rechtlich ähnlich dar wie beim Winterdienst; es gibt weder eine allgemeine Beleuchtungs- noch eine allgemeine Winterdienstpflicht!

Weihnachtsbeleuchtung

Informativ wird noch darauf hingewiesen, dass auch die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr wie folgt angepasst wird:

  1. Die bisherigen großen Weihnachtsbäume werden mit den Bäumen am Kaiser-Maximilians-Platz, am Stadtbrunnen, in Weißensee, in Hopfen am See und in Füssen – West im  Wesentlichen beibehalten. Nicht mehr aufgestellt werden die Weihnachtsbäume am Schrannenplatz, im Venetianerwinkel und in Bad Faulenbach. Diese Vorgehensweise entspricht auch dem Stadtratsbeschluss vom 16. November 2021. Der Weihnachtsbaum in Füssen-West bleibt bestehen, weil dort eine Patenschaft von EWR Reute besteht, wonach diese die Kosten hierfür übernehmen. Daran will EWR Reutte festhalten.

Zum Weihnachtsbaum am Kaiser-Maximilians-Platz in Füssen und zu dem in Hopfen am See wird mit FTM geklärt, ob FTM dort die Kosten für diesen Baum der Stadt erstattet. Die Kosten hierfür betragen grob folgende
    • Weihnachtsbaum am Kaiser-Maximilians-Platz =         1.800 Euro
    • Weihnachtsbaum in Hopfen am See =                 1.300 Euro

Die Kosten für die regelmäßige Kontrolle, Instandhaltung und Wartung während der Standzeiten sind darin nur mit pauschal 100,00 Euro/je Baum angesetzt. Die Kostenzusage liegt bereits vor.

Der Weihnachtsbaum in Weißensee wird von den Weißensee’en selbst aufgestellt!

  1. Die Weihnachtsbeleuchtung an den Randbereichen wird eingestellt. Konkret bedeutet dies, dass 
    • die großen, beleuchteten Sterne vom Kreisverkehrsplatz der Morisse bis zum Felsdurchbruch nach Bad Faulenbach entfallen (der Stern an Durchbruch/Stegübergang bleibt erhalten),
    • der Morisse-Kreisel nur mehr an der Ostseite, d.h. am Eingang in die Altstadt mit großen beleuchteten Sternen versehen wird (die kleinen Bäumchen im Keisel bleiben erhalten; die westlich am Kreisverkehr angebrachten großen Sterne entfallen),
    • die großen beleuchteten Sterne entlang der Luitpoldstraße (beginnend vom südlich vom Luitpoldkreisel bis zur Einmündung in die Ritterstraße) entfallen ersatzlos.
    • schließlich ebenfalls nicht mehr errichtet werden die großen beleuchteten Sterne vom Lila Haus ortsauswärts bis zur Einfahrt in die Theresienstraße.
  1. Alle übrigen Beleuchtungselemente in der Innenstadt wie z.B. die kleinen Weihnachtsbäume, die kleinen Sterne in der Fußgängerzone, die Überspannungen und die großen beleuchteten Sterne östlich vom Luitpoldkreisel bis auf Höhe des Durchgangs in die Innenstadt auf Höhe des Hotels Hirsch/Lila Haus) bleiben erhalten.
  2. Die Beleuchtung wird – wo es für das EWR Reutte technisch bzw. wegen der Schaltung mit den Straßenlampen einschl. aus Verkehrssicherheitsgründen möglich ist – um 22:00 Uhr abgeschaltet.

Stromverbrauch und Stromkosten in Füssen

Der jährliche Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung bei der Stadt Füssen lag zuletzt konstant bei ca. 680.000 kwh. Der bisher vereinbarte fixe Arbeitspreis lag bis 2021 bei 5,279 ct/kWh. Unter Berücksichtigung der Vertriebs- und Netzkosten lagen die Gesamtkosten für die Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 bei 160.000 Euro.

Aktuell liegt der fixe Arbeitspreis in 2022 bei 15,999 ct/kwh (gegenüber 5,279 ct/kwh in 2021). Vergleichsweise würde dies für 2022 bedeuten, dass die Kosten der Straßenbeleuchtung bei angenommenen gleichbleibendem Stromverbrauch bei rund 250.000 Euro liegen.

Grundlage für diese Preise ist der aktuelle, noch bis zum 31. Dezember 2022 laufende Energieliefervertrag Straßenbeleuchtung (Vertrieb und Netz). Danach erfolgt die Preisermittlung über den tagesaktuellen Strom Spotmarkt. 

Angesichts der zu erwartenden Energiekostenentwicklung werden für das Jahr 2023 die Kosten der Straßenbeleuchtung wohl zwischen 300.000 und 400.000 Euro jährlich eingeplant werden müssen, wenn der Verbrauch nicht deutlich reduziert werden kann. 

Ziel sollte es sein, den Verbrauch kurz- bzw. spätestens mittelfristig auf die Hälfte gegenüber bisher zu reduzieren.

Trotz örtlich begrenzter Maßnahmen hat sich der Verbrauch bisher noch nicht wesentlich reduziert (trotz teilweiser Umstellung auf LED). Gründe für Schwankungen, die aktuell bei ca.10% liegen, werden derzeit eruiert. 

Bei einer Reduzierung der Leistung der Beleuchtung von angenommenen durchschnittlichen 80 W pro Leuchtmittel auf 30 W wären wir kommendes Jahr bei einer geschätzten Einsparung von mindestens 150.000 € angelangt, bei 100% Umstellungsrate auf LED. Zusätzliche Einsparungen in sonstigen verbrauchsabhängigen Umlagen sind noch nicht eingerechnet.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was bisher beleuchtungstechnisch veranlasst wurde bzw. was aktuell bis zur Sitzung untersucht bzw. vorbereitet wird:

  • Die Nacht - Schaltzeit ist im gesamten Versorgungsgebiet von 23:00 Uhr auf 22:00 Uhr zurückgesetzt worden. Kosten für eine individuelle Programmierung entstehen deshalb der Kommune keine. 

  • Die Möglichkeit, in gewissen Bereichen jede 2. Leuchte auszuschalten, wäre momentan die einfachste, schnellste und effektivste Maßnahme, um Energie einzusparen. Diese Variante muss natürlich mit der Stadt für jede Straße eigens festgelegt werden. 

  • Ein flexibles Dimmen der Leuchten ist nur bei den neueren Modellen (ab etwa 2015/16) möglich. Bei den älteren Leuchten kann man teilweise ab 22:00 Uhr starr auf eine Reduzierung von 30 % herunterfahren.

  • Die Stadt könnte ebenfalls prüfen, welche Leuchten ab 06:00 Uhr bis Morgendämmerung überhaupt wieder hochgefahren werden müssten.

  • In Abstimmung mit dem EWR Reutte wurde die Beleuchtung des Hohen Schlosses, der Stadtmauer und die an der Nordseite der Kemptner Straße ausgeschaltet. In der Augsburger Straße wird nur noch die östliche Seite beleuchtet. Der Uferweg am Weißensee ist nur noch von Abenddämmerung bis 22:00 Uhr beleuchtet. Der Fußweg in Bad Faulenbach vom Schwärzerweg über die Tennisanlage bis zur Einmündung an der Alatseestraße ist komplett aus. Es wurden die gesamten Kirchen – Anstrahlungen, nach Rücksprache mit dem Pfarramt Füssen, abgeschaltet. Zugleich wird gerade geprüft, wie die Beleuchtung des Musical – Parkplatzes Achmühle geregelt werden könnte. 

  • Bei einer Überprüfung der Maststandpunkte und der Masthöhen wurde festgestellt, dass ca. 80 % der Bestandsanlagen für die sog. Blockformleuchte (Muster hat Baier Thomas als Bild) geeignet wäre. Im Stadtgebiet und in Hopfen bzw. Weißensee wären 30 % für die Glockenform, wenn diese gewünscht wird, geeignet. Die Kosten für die Umrüstung werden EWR Reutte gerade ermittelt und dürften bis zur Sitzung vorliegen.

  • Eine Amortisation dieser Kosten ist beim derzeitigen volatilen Strompreis nur schwer vorhersehbar.

  • Ein Umstellungszeitraum für den Umbau von NAV auf LED hängt natürlich von den Lieferzeiten der Hersteller und dem verfügbaren Budget der Stadt Füssen ab.

Weitere Informationen erfolgen dann im Rahmen der Beratung, zu der auch ein Vertreter vom EWR Reutte anwesend sein wird.

Die Stadt Füssen war in den vergangenen Jahren nicht untätig, was die Verbesserung der Straßenbeleuchtung anbetrifft. So wurde schon vor rund 20 Jahren die frühere HQL-(Quecksilberdampf-Hochdruck-)Beleuchtung auf NAV-Licht umgestellt. Seit 2015 wurden Zug um Zug einzelne Straßenzüge mit LED-Licht ausgestattet. 

Ungeachtet dessen besteht aufgrund der Energiepreise mehr denn je die Notwendigkeit Energie einzusparen und somit den CO2-Ausstoß zu verringern. Aber damit nicht genug: Auch der Schutz der Artenvielfalt wird in Zukunft immer wichtiger. So spielt die Lichtverschmutzung beim Insektensterben eine nicht unwesentliche Rolle. 

Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung eines Straßenbeleuchtungskonzeptes:

  • Konsequente Umstellung auf LED-Licht

Die Stadt Füssen hat im Jahr 2015 begonnen, die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage Schritt für Schritt auf eine LED-Beleuchtung umzustellen. Damit verbunden ist nicht nur eine (deutliche) Reduzierung des Stromverbrauchs, sondern auch des jährlichen Wartungsaufwandes. Dadurch entstehen zusätzliche Kosteneinsparungen. Außerdem wird dadurch durch die Lichtverschmutzung und das Streulicht verringert, was nicht zu Letzt auch dem Insektenschutz zu Gute kommt. Diese Umstellung sollte nun zeitnah fortgeführt und komplett durchgeführt werden. 

Je nach Fortbestand der bisherigen Lampen (umso mehr außer Betrieb gestellt werden, umso geringer wird der dafür zu erwartende Aufwand) sind hierfür nach aktuellem Angebot der EWR Reutte Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro zu erwarten. Daran würde sich nach dem aktuell geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag die EWR Reutte mit 50 % beteiligen, sodass ein Anteil von rund 1,5 Millionen bei der Stadt verbleiben würde. Zeitlich wäre wünschenswert, die Umstellung in den nächsten 10 Jahren, nach Möglichkeit noch schneller evtl. schon bis 2030, abzuschließen. Die Energieeinsparung ist erheblich. Aktuell verbrauchen die meisten Lampen 70 Watt (teilweise auch mehr), künftig würden diese von Haus aus auf 30 W reduziert (evtl. Halbnachtschaltungen, zeitweises Ausschalten jeder 2. Lampe sind darin noch nicht berücksichtigt). 

  • Schaltzeiten – Verkürzung der Brenndauer

Generell sollten alle Lampen dahingehend geprüft werden, ob die Schaltzeiten geändert und die Brenndauer verkürzt werden könnte. Folgendes Szenario wäre denkbar:

    • Brenndauer grundsätzlich nur bis 22:00 Uhr 
    • Ggf. abhängig von der Verkehrsbedeutung und dem Verkehrsaufkommen könnte schon ab 20:00 Uhr die Leuchtstärke entsprechend herunter gedimmt werden (wo dies technisch möglich ist)!  Nur mit Kosten möglich, da hier ein weiteres PROM generiert und in den Schaltstationen eingebaut werden müsste.
    • In Anlieger- und Erschließungsstraßen ab 22:00 sollte geprüft werden, dort entweder ab 22:00 Uhr komplett auf eine Straßenbeleuchtung zu verzichten (z.B. in reinen Anliegerstraße) bzw. alternativ wenigstens nur mehr jede 2. Lampe mit (deutlich) reduzierter Brennleistung; ab 06:00 Uhr bis zur Dämmerung sollte die Beleuchtung aus Verkehrssicherheitsgründen wieder an geschaltet werden (Berufsverkehr, Schul- und Kindergartenkinder) 
    • Darüber hinaus wäre ggf. zu prüfen (ggf. Befragung der Anwohner), an welchen Leuchten oder eine "follow-me"-Dimmung durch Bewegungsmelder bzw. „mitwanderndes Licht“ umgesetzt werden kann. Einzelne Lichtpunkte oder Gruppen lassen sich evtl. bedarfsorientiert digital schalten oder dimmen, um das Beleuchtungsniveau den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Bei höherem Verkehrsaufkommen, an Stellen mit erhöhter Unfallgefahr oder bei ungünstigen Witterungsbedingungen wird das Beleuchtungsniveau angehoben, in Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen gesenkt. Diese Lösung ist bei bestehenden Leuchten nur bedingt und mit großem technischem Aufwand möglich. Da hier die Leuchten technisch und Software – mäßig nachgerüstet werden müssten. Bei einer Neuerrichtung könnte man die Komponenten bereits im Herstellerwerk einbauen lassen.

  • Verkürzung Brenndauer im gesamten EWR-Versorgungsgebiet
Wenn die Brenndauer im gesamten (evtl. deutschen) Versorgungsgebiet gleich verkürzt werden könnte, kann auf eigene technische Anlagen / Programmierung an den jeweiligen Trafos verzichtet werden. Somit wäre eine nochmalige Kostenreduzierung möglich (das EWR betreut auf deutschem Gebiet immerhin die 10 Gemeinden von Halblech bis Rückholz).

  • Reduzierung der Leistung

Momentan haben die meisten Lampen eine Leistung von 70 W (oder mehr, z.B. weil mehr Leuchtmittel darin verbaut sind); LED-Lampen im Vergleich liegen bei durchschnittlich 30 W, weshalb hier ein deutliches Einsparungspotential liegt. Bis zur LED-Umstellung sollte geprüft werden, ob die Lampenleistungen entsprechend reduziert werden können, wenn nicht Halbnachtschaltungen oder eine Außerbetriebnahme von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr erfolgen sollen.

    • Beleuchtung entlang der Hiebelerstraße (aktuell beidseitige Beleuchtung: künftig nur einseitig)
    • Steinbrecherstraße (LED-Beleuchtung mit 3 Beleuchtungskörper je Lampe): Reduzierung von 1 – 2 Beleuchtungskörper, ab 22:00 Uhr komplett aus!  

Reduzierung der Beleuchtungsstärke /-fläche
Für Fußgänger reicht auch eine einseitige Beleuchtung des Gehwegs; der Fußgänger hat jederzeit die Möglichkeit, die beleuchtete Seite zu wählen. Die Beleuchtungsstärke wäre ggf. neu zu berechnen; Mindestanforderungen wären herzustellen; durch asymmetrisch strahlende Leuchten kann Fehl-/Streulicht vermieden oder zumindest stark verringert werden.

  • Überprüfung des räumlichen Beleuchtungsumfangs

Generell sollte nur dort wirklich beleuchtet werden, wo eine gesetzliche Beleuchtungspflicht besteht (z.B. weil die Verkehrssicherheit eine solche erfordert). Im Außenbereich besteht eine solche – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – grundsätzlich nicht.

Folgende Straßenbeleuchtungen könnten entweder (teil-)eingestellt bzw. müssten zumindest entsprechend geändert werden:

  • Parkplatz Morisse Stromkosten ab 22 Uhr abschalten. Nur noch 1 Laterne jeweils am Kassenautomat auf 20% gedimmt zur Orientierung und Sicherheit. 
  • Straße bzw. Fußweg ab Hotel Ruchti bis zur Waldwirtschaft ab 22 aus.
  • Fußweg von Bad Faulenbach bis zur Theresienbrücke ab 22 Uhr nur jede zweite Lampe
  • Beleuchtung des Weißensee-Fuß- und Radweges komplett einstellen (von Moos/Hub bis zum Strandbad) bis 22 Uhr 
  • Beleuchtung Wörther Straße (wurde erst 2020 auf LED umgestellt) bis 22 Uhr;
  • Radweg von Floßergasse bis zur Lechbrücke (Lechradweg) bis 22 Uhr  
  • Radweg von Lechbrücke bis zum Klinik/Skate- und Bikepark bis 22 Uhr 
  • Beleuchtung des Promenadenweges bis 22 Uhr  
  • Beleuchtung vom Bootshaften bis zur Einmündung in die B 16 (zumindest Beleuchtungsumfang bzw. –stärke reduzieren) bis 22 Uhr, dann nur jede 2., Fußweg nach FSH Vorstellung, 00.00Uhr (evtl. technisch nicht möglich) aus. 
  • Radweg vom Hirschvogel bis zum Festspielhaus/Achmühle bis 00.00 Uhr (evtl. technisch nicht möglich)
  • Abwasserzweckverband/Wertstoffhof/Grüngutannahme und Gärtnerei nur jede zweite bis 22 Uhr, ab 22 Uhr nur noch eine Laterne vor Wertstoffhof (Sicherheit). 
  • Achmühle-Parkplatz (wer trägt die Kosten: Stadt, Stadtwerke bzw. Apcoa?) bis 22 Uhr, dann gedimmt bis 00.00 Uhr, dann aus. Wird noch abgeklärt
  • Parkplatz Haus Hopfensee (wer trägt die Kosten: Stadt oder Pächter?), ab 22 Uhr aus. Wird noch abgeklärt 
  • GVS Hopfen am See am Ortsende Richtung Heidelsbuch, eine Laterne gedimmt ab 22 Uhr, Rest ausschalten 
  • Beleuchtung der Uferpromenade in Hopfen am See bis 22 Uhr  
  • Radweg vom Campingplatz-Parkplatz bis Einmündung Fischerbichl bis 22 Uhr 

Ggf. wäre auch zu überlegen, ob nicht Beleuchtungen an Fuß- und Radwegen, sofern diese aufrechterhalten werden sollen, kurz- und mittelfristig mit Solarlampen ersetzt werden könnten, sodass diese nur mehr mit Sonnenstrom „bedient“ werden.  Möglich, allerdings in der Anschaffung wesentlich teurer. Günstige Modelle sind sehr temperaturempfindlich (Batterie).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den bisherigen Änderungen der Straßenbeleuchtungsanlage zustimmend Kenntnis und billigt inhaltlich das vorstehend beschriebene Straßenbeleuchtungskonzept.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Energieversorger EWR Reutte die Maßnahmen im Detail zu prüfen und im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichem umzusetzen. 

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte an der Bergstraße in Hopfen am See die Laternen in der Früh für die Schulkinder wieder eingeschaltet haben, da es dort oft zu gefährlichen Situationen kommt, wenn die Kinder nicht gesehen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den bisherigen Änderungen der Straßenbeleuchtungsanlage zustimmend Kenntnis und billigt inhaltlich das vorstehend beschriebene Straßenbeleuchtungskonzept.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Energieversorger EWR Reutte die Maßnahmen im Detail zu prüfen und im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichem umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2023 07:34 Uhr