Städtische Beteiligung an den Kosten der Volkshochschule Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 28. September 2021 hat der Stadtrat beschlossen, die Kostenbeteiligung der Stadt Füssen auf 0,96 € pro Einwohner zu erhöhen. Voraussetzung für diese Erhöhung ist, dass sich alle übrigen Kommunen diesem Beschluss anschließen. Bisher betrug diese Kostenbeteiligung 0,80 € pro Einwohner (seit 2013). Bei knapp 16.000 Einwohnern beträgt die Mehrbelastung der Stadt Füssen rund 2.500 Euro pro Jahr. 

Grundlage für die Anhebung bildete die Neuregelung des Mietverhältnisses der Volkshochschule für die Räume in der Tourist-Info am Kaiser-Maximilians-Platz in Füssen. In der Sitzungsvorlage war von einer Kaltmiete in Höhe von 4.942 € pro Quadratmeter ausgegangen worden.

Zwischenzeitlich wurde der Mietvertrag mit der Volkshochschule Füssen neu abgeschlossen. Für die angemieteten Räume in einer Größe von 147 qm wurde ein Mietzins in Höhe von 6,80 € pro Quadratmeter vereinbart. Dies entspricht einer monatlichen Grundmiete in Höhe von 999,60 € und somit einer Jahresmiete in Höhe von 11.995,20 € zzgl. der Mietnebenkosten. In diesem Mietvertrag sind nun auch die bisher über den Mitbenutzungsvertrag mietfrei überlassenen Flächen enthalten (= 83,14 qm).

Bezüglich der Kostenbeteiligung der übrigen Kommunen bzw. der Kostensituation der Volkshochschule fand am 21. Februar 2022 mit den beteiligten Kommunen ein Gespräch statt. Die Gemeinde Schwangau hat sich dem Beschluss der Stadt Füssen bereits angeschlossen und ebenfalls eine Beteiligung in Höhe von 0,96 Euro pro Einwohner beschlossen. Die übrigen Kommunen sollten die entsprechenden Beschlüsse in den kommenden Wochen fassen. Der Landkreis hat seine Kostenbeteiligung von 12.000 Euro auf 20.000 Euro pro Jahr erhöht.

Nähere Informationen erfolgen ggf. im Rahmen der Beratung. Eine Beschlussfassung dazu ist nicht nötig – diese Sitzungsvorlage dient der abschließenden Information des Gremiums.

Datenstand vom 20.05.2022 10:22 Uhr