Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2004 – 2009 hat sich der Bayer. Kommunale Prüfungsverband mit der Kostenbeteiligung der Stadt Füssen an den laufenden Kosten der Sing- und Musikschule Füssen beschäftigt. Seither wurde bei jeder weiteren Prüfung (2010 – 2013) an dieses Thema erinnert. Bei der letzten Prüfung im Jahre 2019/20 mahnte der BKPV diesen „Missstand“ erneut an („TZ 1 (bzw. 38 alt - Prüfung der Höhe des städtischen Anteils an den Kosten der Sing- und Musikschule Füssen“). Mit Stellungnahme vom 24. Mai 2020 wurde eine Neukalkulation noch im Jahr 2020 in Aussicht gestellt, die dann dem Stadtrat bzw. zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden sollte. Außer dem Hinweis im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 ist diese bisher nicht erfolgt.
Der BKPV stellte dazu im Rahmen der Prüfung der Jahre 2004 – 2009 folgendes fest:
„Die Stadt stellt der Sing- und Musikschule e.V. im Anwesen Kaiser-Maximilian-Platz 1 Räumlichkeiten zur Nutzung kostenlos im Wege der inneren Verrechnungen (z.B. 2009 rd. 17 T€) zur Verfügung. Darüber hinaus trägt sie 8/14 der jährlichen Bezüge des Schulleiters (städtischer Anteil Schuljahr 2008/2009 rd. 10 T€) sowie aufgrund der Füssener Schülerzahlen i.d.R. mindestens die Hälfte des ungedeckten Schulaufwands (Schuljahr 2008/2009 Stadtanteil rd. 34 T€). Wir halten es aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt für angezeigt, sich mit der Höhe der städtischen Kostenbeteiligung kritisch auseinander zu setzen. So sollten u.E. beispielsweise auch die anderen Mitgliedsgemeinden an den Raumkosten beteiligt werden.“
Die Beteiligung an den Raumkosten der Musikschule wurde durch aktuellen Mietvertrag mit Wirkung vom 1. Februar 2022 geändert. Mit der Musikschule wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, in dem die bisherige kostenfreie Vermietung beendet wurde. Aktuell, d.h. seit 1. Februar 2022 gelten folgende Konditionen:
- Mietgröße 121 qm x 6,80 EUR/qm = 828,80 EUR Grundmiete
Zur Informationen:
Ähnlich verhält es sich bei der Volkshochschule Füssen: Mietgröße 147 qm x Mietzins/qm 6,80 EUR = 999,60 EUR Grundmiete
Ungeachtet dieser Regelung bedarf es bezüglich der weiteren Kosten, an denen die Stadt beteiligt ist, einer Überarbeitung bzw. Neuregelung. Der Sachverhalt stellt sich dort aktuell wie folgt dar:
Die Stadt Füssen gewährt einen jährlichen Zuschuss für nicht gedeckte Kosten nach dem Verhältnis der Schülerzahlen in den acht Mitgliedsgemeinden. Mitgliedsgemeinden sind neben der Stadt Füssen die Gemeinden Halblech, Hopferau, Lechbruck, Roßhaupten, Schwangau, Rückholz und Seeg.
In den vergangenen Jahren ergaben sich so folgende Beträge für die Stadt Füssen:
Schuljahr 2019/2020:
1. Rate 38.200,00 €
2. Rate 38.200,00 €
S-Rate 12.372,26 €
Gesamt 88.772,26 €
Zzgl. dieser Zahlungen beteiligt sich die Stadt mit 8/14 an den Personalkosten für den Musikschulleiter. Daraus errechnet sich nochmals ein Anteil in Höhe von 13.471 €. Insgesamt entrichtete die Stadt damit rund 102.243 Euro an die Sing- und Musikschüler.
Durchschnittlich haben in dem Schuljahr 163 Schülerinnen und Schüler aus Füssen die Sing- und Musikschule besucht. Die Gesamtschülerzahl betrug 344. Die Gesamtkosten der Musikschule betrugen in 2019/20 insgesamt 467.052 €. Die Einnahmen aus den Schüler-/Elternbeiträgen betrugen 244.172 €, Zuschüsse bzw. anderweitige Finanzierungsmittel gingen in Höhe von 239.254 € ein.
Die weiteren Mitgliedsgemeinden haben sich 2019/2020 wie folgt an den Kosten beteiligt:
Gemeinde
|
SchülerInnen
|
Anteil in %
|
Zuschuss in Euro
|
Halblech
|
14
|
4,41
|
7.169 €
|
Hopferau
|
20
|
7,86
|
12.790,00 Euro
|
Lechbruck
|
4
|
1,13
|
1.840,00 Euro
|
Roßhaupten
|
25
|
8,28
|
13.473,00 Euro
|
Schwangau
|
51
|
17,33
|
28.188,00 Euro
|
Rückholz
|
2
|
0,68
|
1.102,00 Euro
|
Seeg
|
17
|
5,76
|
9.346,00 Euro
|
Füssen
|
163
|
54,56
|
88.772,00 Euro
|
Darüber hinaus noch 34 auswärtige SchülerInnen und 14 Erwachsene (Schulgebühren insgesamt 57.692 €).
Im vergangenen Schuljahr 2020/2021 stellte sich die Situation wie folgt dar:
1. Rate 38.200,00 €
2. Rate 38.200,00 €
S-Rate 4.739,09 €
Gesamt 81.139,09 €
Der jährliche Anteil in Höhe von 8/14 für die Schulleitertätigkeit betrug im vergangenen Jahr 13.548 €. Der städtische Anteil betrug somit insgesamt 94.687 €.
SchülerInnen aus Füssen 139
SchülerInnen gesamt 314
Gesamtkosten der Musikschule 425.929 €
davon Elternbeiträge 211.586 €
Zuschüsse, anderweitige Finanzierungen 243.077 €
Die weiteren Mitgliedsgemeinden haben sich 2020/2021 wie folgt an den Kosten beteiligt:
Gemeinde
|
SchülerInnen
|
Anteil in %
|
Zuschuss in Euro
|
Halblech
|
18
|
6,51
|
10.275 Euro
|
Hopferau
|
19
|
7,25
|
11.687 Euro
|
Lechbruck
|
8
|
2,34
|
3.770 Euro
|
Roßhaupten
|
21
|
7,94
|
12.808 Euro
|
Schwangau
|
39
|
13,46
|
21.705 Euro
|
Rückholz
|
1
|
0,17
|
272 Euro
|
Seeg
|
11
|
4,31
|
6.403 Euro
|
Füssen
|
139
|
50,32
|
81.139 Euro
|
Darüber hinaus noch 12 auswärtige SchülerInnen und 26 Erwachsene (Schulgebühren insgesamt 28.425 €).
Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 werden die Unterrichtsentgelte um ca. 2 Prozent angehoben. Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler sowie die Erwachsenen zahlen dann kostendeckende Gebühren. Auch ist eine weitere Steigerung des Staatszuschusses zu erwarten.
Eine Kooperation mit der Grundschule (Chorklassen und Instrumentalkarussell), der Mittelschule (Bläserklasse) und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (zwei inklusive Projekte) sind seit längerem in Planung und Vorbereitung und können jetzt aufgrund der zu erwartenden Lockerungen der Coronabestimmungen endlich ab dem nächsten Schuljahr umgesetzt werden.
Informativ zur Kostenbeteiligung der Stadt an der Sing- und Musikschule Pfronten: Hier hat der HFSK in der Sitzung am 30. November 2021 folgenden Beschluss gefasst:
Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).
Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Diese Sitzungsvorlage dient der Information, wie mit der eingangs genannten Prüfungsfeststellung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes umgegangen worden ist. Eine Beschlussfassung ist dazu nicht notwendig.