Straßenreinigungsgebühr; Beratung über den Neuerlass der Satzung über die Straßenreinigungsgebühr sowie Neukalkulation der Gebühren - Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Bei den Straßenreinigungsgebühren ist eine Neukalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 notwendig, da der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Die Kalkulation wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Jahr 2022 durchgeführt.

Aus der Kalkulation ergeben sich die folgenden Gebührenerhöhungen:

Die vollständige Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ist als Anlage beigefügt. Sie wurde im Rahmen der Beratung von Herrn Micheler vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgestellt und erläutert.

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Das Straßenverzeichnis der Stadt Füssen wurde als Anlage zu § 2 Abs. 2 zur Satzung über die Straßenreinigung nach umfangreicher Überprüfung der Eingruppierungen in die zutreffenden Reinigungsklassen erneuert. Das Straßenverzeichnis, sowie die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr Stadt Füssen (Straßenreinigungsgebührensatzung) treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Das bisherige Straßenverzeichnis vom 15.05.2019, sowie die erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vom 26.02.2019 tritt damit gleichzeitig außer Kraft. Das erneuerte Straßenverzeichnis und der Entwurf für die neue Straßenreinigungsgebührensatzung sind als Anlage beigefügt. Vorgenommene Veränderungen im Straßenverzeichnis wurden rot markiert. 

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung:

1.        Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 wird gebilligt. Die darin ermittelten Reinigungsgebühren werden ab 2023 entsprechend festgesetzt. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2026 ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen.

2.        Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt (= Änderung der Reinigungsklassen der Anlage zu § 2 Abs. 2).

3.        Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt. 

Beschluss 1

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung:

Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt (= Änderung der Reinigungsklassen der Anlage zu § 2 Abs. 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 wird gebilligt. Die darin ermittelten Reinigungsgebühren werden ab 2023 entsprechend festgesetzt. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2026 ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung:

Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Dokumente
2. Änderung Straßenreinigungssatzung_Straßenklassen (.pdf)
Kalkulation_Straßenreinigung_Füssen-ST (.pdf)
Straßenreinigungsgebühren_2. Änderungssatzung zum 01.01.2023 (.pdf)
Straßenverzeichnis Anlage Straßenreinigungssatzung Stand 10.2022 (.pdf)

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