Gewerbesteuer; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der städtischen Hebesatzsatzung die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Füssen einen Betriebssitz hat. Das Finanzamt übermittelt der Stadt Füssen die jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge, welche mit dem festgelegten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert werden. Daraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuerschuld. Der Hebesatz der Stadt Füssen liegt aktuell bei 360 %. Die letzte Anpassung war im Jahr 1977 von 330 % auf 360 %. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Bayern im Jahr 2021 betrug lt. Angaben des statistischen Landesamtes 377 %. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden.
Das Gewerbesteueraufkommen bei 425 Steuerpflichtigen lag in 2021 bei 5.452.269,20 EUR.
Den Sitzungsunterlagen wurde auf Basis des Vorcoronajahres 2019 eine Auswertung nach Branchen, Betrieben und Verhältnis der Steuerzahler zur Gesamtanzahl der gemeldeten Betriebe beigefügt.
Die Gewerbesteuerhebesätze aller bayerischen Kommunen, Landkreise und Größenklassen sind den Anlagen beigefügt. Die Hebesätze von vergleichbaren Kommunen im Alpenvorraum und von umliegenden Gemeinden sind in den nachfolgenden Diagrammen dargestellt:
Beschlussvorschlag
Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2023 auf 400 %.
Diskussionsverlauf
Peter Hartung erklärt mit einer erfolgsabhängigen Gewerbesteuer sei es leichter, Kapitalgesellschaften würden mehr belastet. Die Konsolidierung des Haushalts sei ein großes Thema. Die CSU-Fraktion schlägt 380 % vor.
Auch für Christine Fröhlich ist 400 % zu teuer. Die Freien Wähler könnten mit einer Erhöhung auf 380 % mitgehen.
Nikolaus Schulte ist ebenfalls mit 380 % einverstanden. Man dürfe nicht vergessen, Füssen müsse z.B. eine Schule finanzieren. Die Stadt sei anders strukturiert und könne deshalb nicht mit anderen Gemeinden verglichen werden. Die Stadt brauche dringend Gewerbeflächen.
Beschluss
Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2023 auf 380 %.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Gewerbesteuer Branchen 2019 PP (.pdf)
Gewerbesteuerhochrechnung anonym 2 (.pdf)
Hebesätze Gewerbesteuer Landkreise und Gemeinden Bayern 2021 - Kopie (.pdf)
Hebesätze Vergleich Alpenvorraum (.pdf)
Datenstand vom 01.10.2024 16:19 Uhr