Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung/verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen - vorberatend


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.08.2022 hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu bezugnehmend auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022 darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen u.a. wesentlich mehr Einnahmen generieren muss. Hier muss in jedem Fall auch die Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung, verlängerten Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung an der Grundschule Füssen ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 in Erwägung gezogen werden.

Seit dem 01.01.2022 erheben wir folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen: 


Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 14.00 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Zzgl. Materialgeld einmalig pro Schuljahr
1-2 Tage
15,- €
10,- €
3-4 Tage
25,- €
30,- €
5 Tage
35,- €
40,- €




Verlängerte Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 16.30 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Incl. Verpflegungsgeld (Mittagessen) 
pro Monat*
2 Tage
30,- €
58,- €
3 Tage
40,- €
83,- €
4 Tage
50,- €
105,- €
5 Tage 
60,- €
127,- €

*Anmerkung Verpflegungsgeld:
Bei den Kosten für das Mittagessen sind 4,15 € pro Essen veranschlagt.
Seit Beginn dieses Schuljahres haben sich die Kosten auf 4,65 € inkl. MwSt. pro Essen erhöht (Erhöhung um 33 %).

Ferienbetreuung (ohne Verpflegung):

Vormittagsbetreuung 
30,- € pro Woche
Ganztagsbetreuung
35,- € pro Woche



Bis zum Satzungserlass im Januar 2022 wurde für die Mittagsbetreuung keine Gebühr erhoben und für die verlängerte Mittagsbetreuung seit September 2009 eine pauschalierte Gebühr in Höhe von monatlich 40,- € (unabhängig von der Anzahl der gebuchten Betreuungstage).


Zum Vergleich:

Der Schulverband Seeg erhebt für den Besuch der Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule in Seeg seit dem 1. September 2022 folgende deutlich höhere Gebühren:

Grundgebühr 
pro Monat
Betreuung 
bis 14.00 Uhr
Betreuung 
bis 16.00 Uhr
1 Tag pro Woche
26,- €
41,- €
2 Tage pro Woche
46,- €
62,- €
3 Tage pro Wloche
62,- €
77,- €
4 Tage pro Woche
72,- €
87,- €
5 Tage pro Woche
77,- €
92,- €

Verpflegungsgebühr pro Monat

1 Tag pro Woche
15,- €
2 Tage pro Woche
29,- €
3 Tage pro Woche
43,- €
4 Tage pro Woche
56,- €

Ferienbetreuungsgebühr

Pro Tag bis 12.30 Uhr
10,- €
Pro Tage bis 16.00 Uhr
17,- €
Gebühr pro Mittagessen zusätzlich täglich
3,50 €


Auch die Gemeinde Schwangau beabsichtigt eine weitere Gebührenerhöhung und den Erlass einer 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung. 

Seit April 2016 wird in Schwangau eine Grundgebühr beginnend von 7,- € pro Monat (bei einer Betreuung bis unter 2 Stunden pro Woche) bis 80,- € pro Monat (bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche) (insgesamt 11 gestaffelte Gebühren mit einer Gebührenerhöhung alle 2 Stunden Betreuung) erhoben.

Der Höchstsatz von 80,- € pro Monat bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche entspricht an der Grundschule Füssen einer verlängerten Mittagsbetreuung  von 4 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von aktuell 50,- € pro Monat oder 5 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von 60,- € pro Monat.


Die Verwaltung schlägt den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit folgender neuer Gebührenstaffelung vor (mit Inkrafttreten zum 01.09.2023; die Erhöhung erfolgt in Absprache mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung):


Grundgebühr pro Monat:

Betreuungstage
pro Woche
Betreuungsgebühr
Mittagsbetreuung
(bis 14.00 Uhr)
Betreuungsgebühr
Verlängerte Mittagsbetreuung
(bis 16.30 Uhr)
1 Tag
26,- €
Buchung 1 Tag nicht möglich
2 Tage
46,- €
62,- €
3 Tage
61,- €
77,- €
4 Tage
71,- €
87,- €
5 Tage
76,- €
92,- €

Verpflegungsgebühr pro Monat (verlängerte Mittagsbetreuung) 
unter Berücksichtigung von 38 Schulwochen und einem Essensgeld von 4,65 €:

Tage pro Woche
Verpflegungsgebühr
2 Tage
32,20 €
3 Tage
48,30 €
4 Tage
64,40 €
5 Tage
80,50 €

Ferienbetreuungsgebühr:

pro Tag bis 13.00 Uhr
10,- €
pro Tag bis 16.30 Uhr
17,- €




II.        Lösungsvorschläge – Alternativen:
       
       
       
       
III.        Finanzielle Auswirkungen:
       
       Schuljahr 2022/23 (Kalkulation)

       Mittagsbetreuung:                        88 Kinder
       Verlängerte Mittagsbetreuung:        62 Kinder
       
Mittagsbetreuung

5 Gruppen
Verlängerte Mittagsbetreuung mit Ferienbetreuung
5 Gruppen
Personalkosten
60.000,- €
Kosten gesamt
269.000,- €
Staatszuschuss
16.615,- €
Staatszuschuss
45.000,- €
Elternbeiträge
25.800,- €
Elternbeiträge
35.600,- €


Trägeranteil KJF
32.000,- €
Unterdeckung
17.585,- €
Unterdeckung
156.400,- €

       
       Schuljahr 2023/24 (Kalkulation ohne Gebührenerhöhung und gleicher Buchung wie 2022/23)

Mittagsbetreuung
5 Gruppen
Verlängerte Mittagsbetreuung mit Ferienbetreuung
5 Gruppen 
Personalkosten
64.000,- €
Kosten gesamt
284.000,- €
Staatszuschuss
16.615,- €
Staatszuschuss
45.000,- €
Elternbeiträge
25.800,- €
Elternbeiträge
35.600,- €


Trägeranteil KJF
33.900,- €
Unterdeckung
21.585,- €
Unterdeckung
169.500,- €


       Schuljahr 2023/24 (Kalkulation mit Gebührenerhöhung und gleicher Buchung wie 2022/23)

       Durch Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen Reduzierung der Unterdeckung von aktuell 191.000,- € um 59.400,- € auf dann insgesamt 131.600,- €.

       
       Um die beiden Betreuungsformen kostendeckend betreiben zu können, müssten die Gebühren nach der Gebührenerhöhung nochmals um ca. 100 % erhöht werden (bei gleichem Personalstand und gleicher Buchung wie bisher). 

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich schlägt vor, hier auch ehrenamtliche Helfer einzusetzen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 16:19 Uhr