Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Art. 6 und Art. 7 des KAG in Verbindung mit der städtischen Fremdenverkehrsbeitragssatzung den Fremdenverkehrsbeitrag.
Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Zur Deckung des städtischen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung kann von den selbständig Tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden.
Die Stadt Füssen vereinnahmte 2019 von 1.076 Betrieben einen Fremdenverkehrsbeitrag von insgesamt 1.351.033,13 EUR. Der für die Berechnung herangezogene Beitragssatz liegt aktuell bei 6 %. Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von
0 - 5 v.H. 0,075 v.H.
über 5 - 10 v.H. 0,225 v.H.
über 10 - 15 v.H. 0,375 v.H.
über 15 - 20 v.H. 0,525 v.H.
über 20 v.H. 0,750 v.H.
Die letzte Erhöhung der Beitragssätze erfolgte zum 01.01.1993.
Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages:
Gewinn x Vorteilssatz x Beitragssatz
ODER
Umsatz x Vorteilssatz x Mindestbeitragssatz
Berechnungsbeispiel:
A) Nach Gewinn:
Gewinn 20.000 €
abzgl. Auswärtslieferungen 10.000 €
= zur Berechnung herangezogene Gewinn 10.000 €
X Vorteilssatz 10 %
= Zwischenergebnis 100 €
X Beitragssatz 6 %
= zu zahlender Fremdenverkehrsbeitrag 60 €
B) Nach Umsatz:
Umsatz (ohne Umsatzsteuer) 50.000 €
abzgl. Auswärtslieferungen 25.000 €
= zur Berechnung herangezogener Umsatz 25.000 €
X Vorteilssatz 10 %
= Zwischenergebnis 2.500 €
X Mindestbeitragssatz (abhängig vom Beitragssatz) 0,75 %
= zu zahlender Fremdenverkehrsbeitrag 18,75 €
Nach der Beitragssatzung ist der höhere Betrag aus den beiden Berechnungen als Fremdenverkehrsbeitrag festzusetzen. Die Beitragsschuld beträgt demnach 60,00 EUR.
Die Firma Kubus wurde von der Stadt Füssen beauftragt eine Kalkulation für die Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für den Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2023 zu erstellen. Hierbei wurden die Kostenansätze der Jahre 2019 bis 2022 auf ihre Abgaben- und Umlagefähigkeit und deren Zuordnung zu dem Kur- oder Fremdenverkehrsbeitrag überprüft. In Verbindung mit den festgestellten Umlageeinheiten wird die ausgleichsfähige Über- oder Unterdeckung berechnet. Diese kann das Kalkulationsergebnis beeinflussen. Anhand der tatsächlichen Entwicklung der Kosten 2019 bis 2022 und der Plandaten wird die Kalkulation für das Jahr 2023 erstellt. Die Kalkulation umfasst die Ermittlung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung, die Unterstützung bei der Prognose der Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum, die Ermittlung der umlagefähigen Kostenanteile unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAGs und der aktuellen Rechtsprechung und die Ermittlung der Umlageeinheiten zur möglichst genauen Prognostizierung eines Fremdenverkehrsbeitrages.
Der Fremdenverkehrsbeitrag darf nach Art. 6 Abs. 1 KAG nur zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung erhoben werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich zu deckende Aufwendungen im Bereich Fremdenverkehr auch durch den Kurbeitrag finanziert werden dürfen. Deshalb ist eine Gesamtbetrachtung der anfallenden Aufwendungen beim FTM und der Stadt Füssen vorzunehmen. Neben den kurbeitragsfähigen Aufwendungen erstreckt sich die Refinanzierung von Aufwendungen beim Fremdenverkehrsbeitrag auch auf allgemein den Fremdenverkehr fördernde Maßnahmen, wie Werbung, Verschönerung des Ortsbildes u. dgl. Diese dürfen nur ausschließlich über den Fremdenverkehrsbeitrag refinanziert werden.
Die vorläufige Kalkulation hat folgendes Ergebnis erbracht. Im Gesamtverhältnis zwischen FTM AöR und Stadt Füssen gibt es einen gebührenfähigen Aufwand in Höhe von ca. 4,7 Mio. EUR. Von dieser Summe werden knapp 2,9 Mio. EUR von FTM über den Kurbeitrag eingenommen weitere 1,8 Mio. EUR könnten von Seiten der Stadt Füssen über den Fremdenverkehrsbeitrag umgelegt werden. Im gebührenfähigen Aufwand sind keine Abschreibungen und Verzinsungen enthalten, da kein fortlaufendes Anlageverzeichnis geführt ist.
Im Jahresschnitt nimmt die Stadt Füssen aktuell ca. 1,3 Mio. EUR an Fremdenverkehrsbeitrag ein. Dies bedeutet eine Unterdeckung von 0,5 Mio. EUR.