44. Änderung des Flächennutzungsplans: Vertagung der Abstimmung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.02.2022 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt eine Neubebauung auf den Grundstücken FlNr. 23/1, 35/1, 35/2 und 35/4, Gemarkung Hopfen am See und FlNr. 48/14 Gemarkung Eschach (Stellplätze) durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Der Stadtrat beschloss am 31.07.2018 die Änderung des Flächennutzungsplans in dem im Lageplan dargestellten Bereich. Ziel ist eine Darstellung in diesem Bereich als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fläche für Kur- und Beherbergungsbetriebe (Sanatorium) mit Nebenanlagen“.

Nach Vorlage eines näher konkretisierten Plankonzepts sollte die vorhabenbezogene Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 6 – zwischen Fischerbichl und Alt-Hopfen eingeleitet werden. Eine vorhabenbezogene Planung kann erst aufgrund eines diesbzgl. förmlichen Antrages eingeleitet werden. Dieser steht aktuell noch aus.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Abstimmung zu vertagen bis das aus TOP 1.2 geforderte Gesamtkonzept mit Planung vorliegt. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes „Hopfen am See Nr. 6 erforderlich werden, wird in einem Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Zustimmung zu einer Fortsetzung des Verfahrens zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Neubau von zwei Bettenhäusern in dem eingezeichneten Bereich grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Die Änderung erfolgt parallel zu einem Bebauungsplanänderungsverfahren. Zu den weiteren Einzelheiten wird zunächst auf die Bebauungsplanung verwiesen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Abstimmung zu vertagen bis das aus TOP 1.2 geforderte Gesamtkonzept mit Planung vorliegt. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes „Hopfen am See Nr. 6 erforderlich werden, wird in einem Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:18 Uhr