32. Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Billigungsbeschluss zur Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.02.2022 ö beschliessend 1.9

Sachverhalt

Der PBUV beschloss am 25.07.2017 in öffentlicher Sitzung die 32. Änderung des Flächennutzungsplans. 

Anlass der Planung:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Weißensee – Strandbad ist eine Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche für Kurgebiete erforderlich.
Ein erster Vorentwurf wurde am 25.07.2017 gebilligt und in der Zeit vom 16.08.2017 bis 18.09.2017 öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Der 2. Vorentwurf wurde am 06.07.2021 gebilligt und lag in der Zeit vom 18.11.2021 bis 20.12.2021 als frühzeitige Beteiligung öffentlich aus; die Änderungsunterlagen standen gleichzeitig im Internet zur Einsichtnahme zu Verfügung. Ebenfalls in der gleichen Zeit wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

Ergebnis mit Abwägungsvorschlägen siehe Anlage.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Anlage
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand der Planunterlagen: 01.02.2022). Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

  1. Abwägung siehe Anlage
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand der Planunterlagen: 01.02.2022). Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:18 Uhr