Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, Borhochstraße 1, Fl. Nr. 978/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.02.2022 ö beschliessend 2.2.6

Sachverhalt

Für das sich in einem desolaten Zustand befindliche Objekt wurden bereits mehrfach Planungen vorgelegt. Der Aufforderung zur Absperrung des offenen Gebäudes wurde nicht Folge geleistet. 

Durch die Änderung des Abstandsflächenrechts im Februar 2021 ergab sich nun der Vorteil, dass ein Neubau in mindestens gleicher Größe möglich ist, weil ohne Rücksicht auf die Gebäudelänge nun nur noch 0,4 H (=40 % der Wandhöhe) als Abstandsflächentiefe einzuhalten sind. 

Der nach § 34 BauGB notwendigen Einfügung steht nur noch die Gesamtlänge des Gebäudes entgegen. Diese soll ca. 55 m erreichen (Bestand ca. 51,8 m). Die nördlich der Welfenstraße liegenden und relevanten maximalen Gebäudelängen liegen bei ca. 53,5 m. Dem Grunde nach ist dieses Maß als Obergrenze für den Neubau anzusetzen. Allerdings wird das Maß nach Besprechung mit dem Landratsamt ggf. hinnehmbar sein, zumal die prozentuale Differenz nur bei ca. 3 % liegt. 

Zur Forderung, einen Spielplatz gemäß Satzung nachzuweisen, ist eine Ergänzung erfolgt, die die zu stellenden Anforderungen erfüllt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Im Bauantrag wird die Gebäudelänge auf ca. 53,5 m zu beschränken sein. Der Eigentümer wird nochmals aufgefordert, unverzüglich eine Sicherung des Bestandes zu veranlassen (z. B. Bauzaun oder Abbruch und Räumung) und den Neubau durch Veräußerung so bald als möglich zu gewährleisten. Die Planer werden gebeten die Anordnung der Spielgeräte (nur auf der Nordseite) nochmals zu überprüfen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Im Bauantrag wird die Gebäudelänge auf ca. 53,5 m zu beschränken sein. Der Eigentümer wird nochmals aufgefordert, unverzüglich eine Sicherung des Bestandes zu veranlassen (z. B. Bauzaun oder Abbruch und Räumung) und den Neubau durch Veräußerung so bald als möglich zu gewährleisten. Die Planer werden gebeten die Anordnung der Spielgeräte (nur auf der Nordseite) nochmals zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.03.2022 10:18 Uhr