Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022 die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West wird hinsichtlich des Grundstücks Flur. Nr. 452/1, Gemarkung Weißensee dahingehend geändert, dass eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen wird, soweit die nach der Fläche überwiegende Nutzung als dauergenutztes Wohnen beibehalten bleibt.

Der Stadtrat billigte am 25.01.2022 den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, zweite Änderung, lag in der Zeit vom Freitag, 18.02.2022 bis Freitag, 18.03.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Parallel dazu standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
Füssen Tourismus und Marketing, Landratsamt Ostallgäu, Regierung von Schwaben, Regionaler Planungsverband

Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

  1. Füssen Tourismus und Marketing, E-Mail vom 10.02.2022.
    Vielen Dank für die Informationen. Wir sind mit der Planung einverstanden.
  2. Landratsamt Ostallgäu, Staatliches Bauamt, E-Mail vom 16.03.2022.
    Bezüglich der Auslegung zum BPlan Oberkirch 3 – Pitzfeld West, 2. Änderung teilen wir Ihnen hiermit mit, dass von Seiten des Landratsamtes Ostallgäu diesbezüglich keine Äußerung erfolgt.
  3. Landratsamt Ostallgäu, kommunales Bauamt-Tiefbau, Formblatt vom 11.02.2022:
    Beim oben genannten Bebauungsplan ist keine Kreisstraße betroffen.
  4. Regierung von Schwaben, E-Mail vom 14.03.2022.
    Landesplanerische Belange stehen dem o.g. Bauleitplanvorhaben der Stadt Füssen nicht entgegen.
  5. Regionaler Planungsverband, E-Mail vom 14.03.2022.
    Dem oben genannten Vorhaben stehen regionalplanerische Belange nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine weitergehende Abwägung ist nicht erforderlich.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan und der Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine weitergehende Abwägung ist nicht erforderlich.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan und der Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr