Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Bürogebäudes und Erstellung eines Parkdecks, Höhenstraße 60, Fl. Nr. 168, Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Eine Vorabstimmung mit dem LRA zu den Fragen, die mit dem Vorbescheid geklärt werden sollen, fand statt. Ergebnis: Den beantragten Befreiungen kann zugestimmt werden. Entscheidend ist, dass die Abweichungen hinsichtlich der Baugrenze, der teilweisen Lage innerhalb von Grünflächen und dem Umfang der Versiegelung nicht neu, sondern flächengleich bereits durch den Bestand gegeben sind. Der viergeschoßige Bau entspricht der Festsetzung weil dort bis zu fünfgeschoßige Gebäude als zulässig festgesetzt sind. Die Errichtung von Büroflächen für die Verwaltung ist keine Abweichung. Dass eine Klinik ein Verwaltungsgebäude benötigt, entspricht der Nutzungsart SO Klinik.

Hinsichtlich der Löschwasserversorgung läuft die Abstimmung mit den Stadtwerken; eine dahingehende Übernahme des alten Hochbehälters wurde als denkbare Lösung erachtet. Für eine Leitungsführung vom neuen Hochbehälter der öffentlichen Wasserversorgung talwärts über das Klinikareal wurde eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. 

Beim Stellplatznachweis ist aufgrund der dezentralen Lage regelmäßig anzunehmen, dass als Bedarf nicht der Mindestsatz (1 Stellplatz je 40 qm Bürofläche), sondern der Höchstsatz (1 Stellplatz je 30 qm) anzunehmen ist. Rechnerisch beträgt der Bedarf damit für die Büroflächen nicht 45 sondern 60 Stellplätze. Bei diesem Schlüssel bestehen dann nicht 37, sondern nur noch 22 überzählige Stellplätze. 

Für den Versammlungssaal mit 200 Plätzen besteht so lange kein Nachweisbedarf als er nur für klinikinterne Nutzungen verwendet wird. Bei Veranstaltungen mit externen Gästen wäre ggf. ein eigener Nachweis zu führen. Im Bauantrag ist dazu eine konkrete Angabe vorzulegen. Aufgrund des Überschusses an Stellplätzen mit der Änderungsplanung wäre dies sogar darstellbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist eine Nutzungsbeschreibung für den großen Saal vorzulegen und bei Bedarf ein Stellplatznachweis zu führen. Über den Hochbehälter und die Leitungsführungen sind die Gespräche im Interesse einer einvernehmlichen Lösung fortzuführen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist eine Nutzungsbeschreibung für den großen Saal vorzulegen und bei Bedarf ein Stellplatznachweis zu führen. Über den Hochbehälter und die Leitungsführungen sind die Gespräche im Interesse einer einvernehmlichen Lösung fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr