Bauvoranfrage: Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1084, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Mit der formlosen Anfrage, zu der noch keine weiteren Pläne oder Unterlagen vorliegen, möchte der Grundstückseigentümer zunächst nur eine Beurteilung durch den Ausschuss, ob die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in grundsätzlicher Form zugestimmt wird. 

Zu einem früher angefragten Hotelprojekt beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 02.02.2021 einstimmig die Versagung des kommunalen Einvernehmens.

Beherbergungskonzept:

In der Standortmatrix des Beherbergungskonzepts sind Wohnmobilstellplätze nicht aufgeführt.


Des Weiteren liegt der Bereich generell nicht in einem Eignungsraum nach dem Konzept:


Textlich beschrieben ist die Nutzung auf S. 109 insoweit bislang ergebnisoffen wie folgt:


Von Füssen Tourismus und Marketing liegt folgende Stellungnahme vor:

Marktentwicklung:
Der Trend zu Camping- und Wohnmobilurlaub wird laut Expertenprognosen auch 2022 fortdauern. Diese Urlaubsform hat sich deutlich aus der Billigschiene heraus entwickelt. Angesichts der zum Teil extrem hochpreisigen Ausstattungen und Wohnmobile geht es Campern und Wohnmobilisten nicht um einen kostengünstigen Urlaub, sondern um
  1. Freiheit und Unabhängigkeit
  2. Flexibilität
  3. Corona-bedingt: Sicherheit durch weitgehend autonome Gestaltung des unmittelbaren Urlaubsumfeldes

Chancen für Füssen:
  1. Ansprache einer von der Kaufkraft her nicht zu unterschätzenden Klientel
  2. adäquates Angebot vor allem in Bezug auf die touristischen Straßen Romantische Straße, Deutsche Alpenstraße und  Via Claudia Augusta
  3. Entlastung des Wohnmobildrucks, der in der Hauptsaison nicht ausreichend bedient werden kann und zu ungesteuertem Parken/Übernachten entlang der Bundesstraßen, auf Parkplätzen, in Wohngebieten oder auch in der freien Natur führt >> Notwendigkeit der Kanalisierung!

Risiken für Füssen:
  1. Mehr Gäste in einem Segment, das gemeinhin nicht den besten Ruf hat
  2. mehr Fahrzeugverkehr ohne Verlagerungsmöglichkeit auf den ÖPNV
  3. das Segment steht nicht für nachhaltigen Tourismus!
  4. problematischer Einzug des Kurbeitrags (Wohnmobilstellplätze i.d.R. personell schwach besetzt)

Standort Hiebelerstraße:
  1. von der Autobahn aus sehr gut und schnell erreichbar
  2. als touristischer Standort hinsichtlich der Aufenthaltsqualität indiskutabel; für Wohnmobilstellplätze nicht ungewöhnlich, da diese recht häufig in C-Lagen „abgeschoben“ werden
  3. Geschäfte (V-Markt) und Gastronomie fußläufig einigermaßen, Innenstadt fußläufig nur mit hohem Aufwand erreichbar; allerdings haben viele Wohnmobilisten Fahrräder dabei, sind auf diese Weise am Standort mobil
  4. schlechte Anbindung an den ÖPNV

Empfehlung:
Das Projekt könnte vor dem Hintergrund des Parkdrucks in der Hauptsaison entschieden werden. 
Zu prüfen sind weiterhin alternative und für die Stadt eventuell ertragreichere Nutzungen (Gewerbesteuer), falls diese vorliegen und für den Grundstückseigentümer in Frage kommen.

Der Bebauungsplan W 20 setzt das Grundstück in seiner rechtskräftigen Fassung als Grünfläche fest. Eine Bebauung scheidet danach aus.

Bereits eingeleitet wurde eine Änderung des Bebauungsplanes (sogenanntes ergänzendes Verfahren; dieses ist bislang durch die offene Weiterführung der Schäfflerstraße blockiert, wenn nicht die rechtskräftige Lösung mit der Kalkbrennerstraße fortgesetzt wird). Angedacht war danach eine Fläche als möglicher späterer Erschließungskorridor für das westlich hinterliegende Areal.
Der Korridor umfasst das Grundstück FlNr. 1086 und den südlichen Teil der FlNr. 1084. 
Insoweit wird sich eine evtl. bauliche Nutzung nur auf einen Teil dieses Grundstücks beschränken.  

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen nach bisherigem Stand Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig sein und Beherbergungsbetriebe ausnahmsweise. Nach Rücksprache mit dem LRA OAL handelt es sich bei einem Wohnmobilplatz nicht um einen Beherbergungsbetrieb, sondern es wird von der Einstufung unter die Gewerbebetriebe aller Art auszugehen sein. Vor dem Hintergrund des Beherbergungskonzepts wird es insoweit in Frage zu stellen sein, ob Wohnmobilstellplätze zugelassen oder konkret beschränkt werden sollen. Für eine Beschränkung ist eine Anpassung der geplanten Festsetzung notwendig. 

Was aus Sicht der Abteilung Bauen & Planen ebenfalls gegen die Ansiedlung spricht ist die geringe Größe des Grundstücks mit 1.839 qm. Abzgl. der Erschließungsfläche verbleiben geschätzt ca. 1.200 bis 1.400 qm. Auf Teilen des Grundstücks ist eine notwendige Eingrünung einzuplanen. Um einen Mindestqualitätsstandard zu erreichen bedarf es entsprechender Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Die Zahl der möglichen Wohnmobilstandplätze wird unter Berücksichtigung der weiter notwendigen Zufahrtsflächen dahingehend sehr beschränkt sein. Zum Vergleich: der Kleinere der beiden Standplätze an der Abt-Hafner-Straße verfügt über 3.400 qm Grundstücksfläche. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Vorbehalten bleibt die ausschließende Festsetzung bei der Änderung des Bebauungsplanes.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Vorbehalten bleibt die ausschließende Festsetzung bei der Änderung des Bebauungsplanes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr