Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit zwei Wohnungen, Fischhausweg 1, Fl.Nr. 2752, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:
Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein.
Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies im Rahmen des Vorabstimmungstermins bestätigt.
Soweit die Planung im Widerspruch zur Baugestaltungssatzung steht wird einer entsprechenden Abweichung zugestimmt.
Herr Dr. Böhm macht auf die Einhaltung der Altstadtsatzung (welche auch für Faulenbach gilt) aufmerksam und plädiert für Sprossen in den Fenstern und das diese gefordert werden. Des Weiteren fallen ihm die liegenden Fenster ein, welche sich nicht in die Umgebung einfügen.
Der Satzung nach § 22 BauGB würde eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum entgegenstehen.
Dies ist dem Bauherrn bewusst.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum der Satzung nach § 22 BauGB entgegenstehen würde.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum der Satzung nach § 22 BauGB entgegenstehen würde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr