Planung eines Hauses im Garten des Bestandsgebäudes, König-Ludwig-Promenade 23, Fl.Nr. 1589, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 14.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben steht an dieser Stelle im Widerspruch zu den Grundzügen der Bebauungsplanung, nachdem es sich nicht nur teilweise, sondern vollständig außerhalb der überbaubaren Flächen befindet. Für die Zulassung müsste damit der Bebauungsplan geändert werden. In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde dies bestätigt.

In diesem Zusammenhang käme es in Betracht, die Zulassung von Ferienwohnungen entsprechend des Beherbergungskonzepts zu beschränken. 

Zunächst ist es im Interesse der Wohnraumschaffung sinnvoll, Nachverdichtungspotentiale auch durch Änderung von Bebauungsplänen auszuschöpfen. Positiv ist die angegebene mögliche Nutzung für familieneigene Zwecke.

Eine Bebauungsplanänderung kommt aus Sicht der Abteilung Planen & Bauen aber aus folgenden Gründen für das konkret dargestellte Vorhaben nicht in Betracht:

  1. Vorliegend herrscht eine in dieser Reihe stark aufgelockerte Bebauungsstruktur, die für das Gebiet eine typische Prägung vermittelt. So weist auch das Bestandsgebäude einen dementsprechenden villenartigen Charakter mit großem Garten auf. Der Neubau würde diese Struktur nachhaltig verändern. An der südlichen Längsseite soll nur noch ein Abstand von 3 m erhalten bleiben. Eine solche Verdichtung ist an dieser Stelle gebietsunverträglich. 

  1. Nach der Beschreibung ist von zwei größeren familiengeeigneten Wohnungen auszugehen. Nach Satzung sind hierfür vier Stellplätze nachzuweisen. Die König-Ludwig-Promenade ist nicht als Zufahrt geeignet. Nach dem Planvorschlag soll die Zufahrt von der Säulingstraße aus und mit Durchfahrt durch die dort bestehende Garage erfolgen. Der dazu notwendige Zufahrtsbereich über das Parkplatzgrundstück des Hotels ist lt. Angabe über eine Dienstbarkeit gesichert. Aktuell nicht bekannt ist, ob diese Dienstbarkeit nicht nur die Stellplätze in der Garage, sondern auch solche einer bislang nicht zulässigen Bebauung im hinterliegenden Gartenbereich abdeckt. Für Besucherstellplätze ist eine notwendige Durchfahrt durch eine vorderliegende Garage aufgrund der fehlenden Erkennbarkeit keine vertretbare Lösung. Hinzu kommt, dass bei den beschriebenen Familiengrößen von zusammen mindestens neun Personen der Mindestnachweis zahlenmäßig zwar rechtlich erfüllt wird, aber faktisch auf Sicht hin von einem erheblichen Defizit auszugehen sein wird. Eine vertretbare Lösung ist bei den räumlichen Verhältnissen mit der unzureichenden Zufahrt nicht absehbar.

  1. Unschlüssig ist zudem die Argumentation, wonach der bisherige Ruhegarten durch die Hotelnutzung beeinträchtigt werde und die Parkplatznutzung des Hotels die Wohnruhe störe, andererseits eine Lösung durch die zusätzliche Bebauung gesehen wird. Mit dem zusätzlichen Wohnhaus wird weder das Bestandsgebäude von den Hotelbalkonen abgeschirmt, sondern der Ruhegarten deutlich reduziert und von der Lagemöglichkeit beschränkt. Weiter wird der Hotelparkplatz nicht abgeschirmt, sondern das Bestandsgebäude erhält auf den bisher „ruhigen“ Seiten und im Norden eine Zufahrt, die direkt an der Hausfassade entlanggeführt werden muss und im Osten zusätzliche Stellplätze. 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich gegen das Bauvorhaben aus.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht in Aussicht zu stellen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2022 14:51 Uhr