Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses, Hintere Gasse 13, Fl.Nr. 39, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Mit dem Umbau sollen die Wohnräume des 1. OG als in sich abgeschlossene Wohnung umgebaut werden. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Zum Bestand wird eine Beschreibung vorgelegt, weshalb in den letzten Umbauplänen 1962 die Bezeichnung des südöstlichen Raumes als „Küche“ fehlt. Mit einer solchen Eintragung wäre das 1. OG unstrittig als zweite Wohnung einzustufen. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass dieser Raum seit jeher als Küche genutzt wurde.

Hinsichtlich der Frage, ob ein zusätzlicher Stellplatznachweis wegen Einrichtung einer weiteren Wohnung geführt werden muss, ist dies bedeutend. Die Ausführungen sind ohne Zweifel schlüssig, zumal die Nutzungsbeschreibungen der übrigen Räume die Einrichtung von zwei Wohnungen nahelegen. Ob einer solchen Auslegung gefolgt werden kann bedarf noch der Abstimmung mit dem LRA.
In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die zusätzliche Nachweispflicht bestätigt.

Grundsätzlich ist bei vorhandenen Genehmigungen von deren Inhalten auszugehen. Ergebnis in diesem Fall wäre die Verpflichtung zum Nachweis von zwei zusätzlichen Stellplätzen bzw. deren Ablösung zu je 10.000 Euro (gesamt 20.000 Euro). Das Anwesen liegt zwar im Sanierungsgebiet. Der reduzierte Ansatz von je 1.000 Euro ist nach Satzung nicht einschlägig, da kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.   

Christoph Weisenbach teilt mit, dass die Stadt Füssen eine Satzung hat und die Satzung eingehalten werden soll. Es sollte kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Dr. Martin Metzger findet es dem Antragsteller gegenüber unfair, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, es aber nicht so gewertet wird. Deshalb stellt er einen Antrag zur Geschäftsordnung es als Schaffung von zusätzlichen Wohnraum zu werten und dass somit 1.000 Euro pro Stellplatz fällig werden, anstatt den 10.000 Euro. 
Abstimmungsergebnis 6 : 6
Magnus Peresson nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil. Siehe Abstimmungsergebnis, der Antrag hat aufgrund Stimmengleichheit keine Mehrheit und gilt als abgelehnt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer notwendigen Ablösung von zwei Stellplätzen wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer notwendigen Ablösung von zwei Stellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 30.05.2022 14:51 Uhr