Umnutzung bestehende Caferäume im Obergeschoss in Gästezimmer, Tiroler Straße 31, Fl.Nr. 3097, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, allerdings handelt es sich um einen genehmigten Altbestand. Durch die Nutzungsänderung werden keine öffentlichen Belange zusätzlich und nachteilig betroffen. 

Die am Weg gelegenen Stellplätze waren bereits zum Nachweis bei einer früheren Genehmigung schon einmal an den damaligen Betriebsinhaber verpachtet. Der Vertrag ist ausgelaufen. Gemäß Beschluss vom 15.03.2022 wurde einer Neuvermietung zugestimmt. Der Vertrag ist abgeschlossen. Er ist jedoch bis zum 31.03.2037 befristet. Da danach ohne neuem Vertrag kein Stellplatznachweis mehr gegeben ist sollte die Baugenehmigung ebenfalls nur befristet erteilt werden. 

Eine Mietvertragslösung ist als Stellplatznachweis nach Satzung grundsätzlich nicht ausreichend. Einer Abweichung kann in diesem besonderen Fall nur deshalb zugestimmt werden, weil dies bei einer alten Genehmigung ebenfalls schon einmal aufgrund der besonderen Lage anerkannt wurde. Ein Präzedenzfall für andere Vorhaben kann daraus nicht abgeleitet werden.
In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Notwendigkeit einer Sicherung durch Dienstbarkeit bestätigt. Die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Genehmigung wurde nicht gesehen. 

Die Gästezimmernutzung steht nach Auffassung der Verwaltung nicht im Widerspruch zum Beherbergungskonzept, sondern bietet sich an der Stelle dem Grunde nach an.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Zustimmung zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Soweit seitens des Landratsamtes Ostallgäu aber eine Sicherung durch Dienstbarkeit gefordert wird, wird die Verwaltung beauftragt, dahingehende weitere Verhandlungen zu führen und dies zur weiteren Beratung im HFSK-Ausschuss vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Zustimmung zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Soweit seitens des Landratsamtes Ostallgäu aber eine Sicherung durch Dienstbarkeit gefordert wird, wird die Verwaltung beauftragt, dahingehende weitere Verhandlungen zu führen und dies zur weiteren Beratung im HFSK-Ausschuss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2022 14:51 Uhr