Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in eine Wohnung und von Fremdenzimmern im Dachgeschoss zur Ferienwohnung, Kemptener Straße 15, Fl.Nr. 759/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Ein Antrag für das Anwesen wurde vor einiger Zeit bereits mit Verweigerung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitet. Er wurde von dort aus nun mit geänderten Plänen der Stadt Füssen zur erneuten Entscheidung vorgelegt. 

Hauptablehnungsgrund war ursprünglich die Garage und ein weiterer Stellplatz, die sich ohne Abstand am stark frequentierten öffentlichen Geh- und Radweg befinden und dorthin keine ausreichenden Sichtbeziehungen aufweisen. 

Das Landratsamt fügte nun eine Stellungnahme der dortigen Unteren Verkehrsbehörde bei. Nach deren Beurteilung seien ausreichende Sichtwinkel vorhanden, zumal der Radweg ebenso wie die Straße einen Abstand aufweise. 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beurteilung nicht an, nachdem davon auszugehen ist, dass sich Kinder nicht an diese räumliche Unterscheidung halten. Damit verbleibt ein vermeidbares Risiko für die Verkehrssicherheit. 

Die geplanten Nutzungen sind nach ihrer Art im unbeplanten Innenbereich zulässig. 

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt. Im Fall der weiteren Ablehnung ist von der Ersetzung des Einvernehmens auszugehen.

Einige Ausschussmitglieder teilen die Auffassung der Verwaltung, dass die Ausfahrt direkt über den Fuß- und Radweg viel zu gefährlich sei.

Christoph Weisenbach erörtert, dass 3 Zufahrten errichtet werden anstatt 1 Zufahrt und dass das gegen die geltende Stellplatzsatzung spricht, auch die Planzeichnungen entsprechen nicht dem Bestand deshalb sprechen genug Punkte gegen eine Versagung des Einvernehmens.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter liest den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und damit der nordseitigen Lage und Ausfahrt der Stellplätze ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und damit der nordseitigen Lage und Ausfahrt der Stellplätze ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.05.2022 14:51 Uhr