Umnutzung Gästehaus zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Neue Vorhabensbezeichnung seit 31.05.2022: Umbau Gästezimmer zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Riedener Straße 9, Fl.Nr. 66, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 21.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Es lag der Schwerpunkt bereits zuvor in der touristischen Nutzung. Mit der beantragten Änderung entfällt allerdings auch die ursprünglich noch dauernutzbare Betriebsleiterwohnung. Offensichtlich wird diese nicht weiter benötigt. Nach dem Beherbergungskonzept liegt in der Riedener Straße kein Eignungsraum vor. Allerdings befinden sich hier schon verschiedene touristische Nutzungen. 

Baurechtlich wird ohne entgegengesetzte Bauleitplanung die Änderung zu genehmigen sein. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das Landratsamt ein nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen. In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt.

Mehrere Ausschussmitglieder sprachen sich bei der Beratung am 03.05.2022 gegen die Umnutzung aus und beauftragten die Verwaltung ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, ob er sich nicht vorstellen könnte Mietwohnungen zu schaffen.

Die Fiktionsfrist endet am 13.06.2022; daher konnte dieser Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 verschoben werden.

Der Planungs,- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss mit 13:0 Stimmen, den Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 zu vertagen.

Am 12.05.2022 wurde mit dem Antragsteller das Ergebnis der Beratung besprochen und eine Änderung empfohlen. Der Antragsteller erläuterte, dass das Gebäude insgesamt sanierungsbedürftig sei. Mit der Ferienwohnungsnutzung werde die Finanzierung des Umbaus sichergestellt. Insoweit sei eine Änderung in dauergenutzte Wohnungen weder ganz noch teilweise gewünscht. 

Es wurde gebeten, dies auch schriftlich auszuführen um dies bei der nächsten Beratung am 07.06.2022 dem Ausschuss vortragen zu können. 

Dies erfolgte nicht. Stattdessen fand ein weiteres Gespräch mit dem Planer statt. Dort wurde vereinbart, die dauergenutzte Wohnung im UG beizubehalten und nur die Fremdenzimmer in Ferienwohnungen umzuwandeln. Ein dementsprechender Plan wurde nachgereicht. 

Eine Ablehnung und Umplanung wird nur durchzusetzen sein, wenn auch hier eine Bebauungsplanaufstellung beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen wird. Die Planänderung ist jedoch im Hinblick auf die städtebaulichen Ziele vertretbar, da die Dauerwohnnutzung im bisherigen Umfang beibehalten bleibt und der schon vorhandene touristisch genutzte Bereich des Hauses dahingehend attraktiviert wird.

Aus Sicht des LRAes ist dieser Nutzungsverteilung ebenfalls zuzustimmen.

Simon Hartung erläutert, dass es in diesem Fall eine Bettenminderung gibt, da aus kleinen Zimmern Ferienwohnungen werden und somit nichts dagegenspricht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.06.2022 14:59 Uhr