Außenbereichssatzung Pilgerschrofenweg Ost - zweite Änderung und Erweiterung, Billigung Entwurf und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 08.03.2022 beschloss der Ausschuss nach Durchführung einer Ortsbesichtigung:

1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt grundsätzlich die Zustimmung zu dem beantragten Wohnhausneubau in Aussicht. Die Garage ist in ihrer Lage gemäß Variante 3 zu ändern. Ein Mindestabstand zum nördlich benachbarten Wohnhaus von mindestens 3 m ist einzuhalten.
2. Unter dieser Voraussetzung wird beschlossen, eine zweite Änderung der Außenbereichssatzung einzuleiten. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Ein dementsprechender Entwurf der Änderung wurde zwischenzeitlich erarbeitet. 
Unterlagen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf der zweiten Änderung der Außenbereichssatzung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf der zweiten Änderung der Außenbereichssatzung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr