Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 20.06.2022.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Änderung wurde mit der Verwaltung vorbesprochen und nach vorliegender Information mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmt.
Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine _Zustimmung zum Vorhaben nur unter der Voraussetzung erfolgen kann, das vom BLFD eine positive Stellungnahme abgegeben wird.
Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob eine Genehmigung zur Nutzung einer Ferienwohnung vorliegt.
Andreas Linder erklärt, dass die Wohnung seit 2013 als Ferienwohnung genutzt wird, baurechtlich aber keine Genehmigung vorliegt.
Dr. Martin Metzger äußert sich positiv für die Genehmigung der Anträge, bis auf den Antrag auf Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung dieser sollte abgelehnt werden.
Magnus Peresson erkundigt sich, ob die Stellplätze ausreichen.
Andreas Linder bestätigt dies.
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob die Fenster so wie sie sind erhalten geblieben sind. Denn sollte das nicht der Fall sein, besteht keine Möglichkeit zur Erteilung einer Genehmigung.
Andreas Linder weist darauf hin, dass es diese Auflage gibt und dies vom Landratsamt/ Landesamt für Denkmalpflege geprüft wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und fügt hinzu, dass das kommunale Einvernehmen nur erteilt werden kann, wenn das Landratsamt/ Landesamt für Denkmalpflege zustimmt.