Nutzungsänderung der Altenteilerwohnung zur Ferienwohnung und Anbau einer Außentreppe, Häusern 97, Fl.Nr. 390, Gemarkung Eschach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Ferienwohnungsnutzung wird im Hinblick auf die Außenbereichslage von der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung bauplanungsrechtlich „mitgezogen“. Damit ist sie ebenfalls zulässig und führt nicht zu einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange. 

Nach dem Beherbergungskonzept erscheint die Einrichtung aufgrund des moderaten Umbaus im Bestand und der Beibehaltung der Dauerwohnnutzung vertretbar. 

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine Umnutzung eines Austraghauses in eine Ferienwohnung nicht Genehmigungsfähig ist. 

Andreas Eggensberger möchte wissen, ob das Landratsamt die Privilegierung prüft.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu.

Andreas Linder teilt mit, dass grundsätzlich das Landratsamt die Privilegierung prüft. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Siehe Abstimmungsergebnis. Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Datenstand vom 04.10.2024 10:33 Uhr