Nutzungsänderung der Altenteilerwohnung zur Ferienwohnung und Anbau einer Außentreppe, Häusern 97, Fl.Nr. 390, Gemarkung Eschach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.06.2022.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die Ferienwohnungsnutzung wird im Hinblick auf die Außenbereichslage von der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung bauplanungsrechtlich „mitgezogen“. Damit ist sie ebenfalls zulässig und führt nicht zu einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange.
Nach dem Beherbergungskonzept erscheint die Einrichtung aufgrund des moderaten Umbaus im Bestand und der Beibehaltung der Dauerwohnnutzung vertretbar.
Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine Umnutzung eines Austraghauses in eine Ferienwohnung nicht Genehmigungsfähig ist.
Andreas Eggensberger möchte wissen, ob das Landratsamt die Privilegierung prüft.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu.
Andreas Linder teilt mit, dass grundsätzlich das Landratsamt die Privilegierung prüft.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Siehe Abstimmungsergebnis. Der Antrag wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
Datenstand vom 04.10.2024 10:33 Uhr