Nutzungsänderung Fremden- und Bügelzimmer in Ferienwohnung mit Anbau Fahrradraum und Schlafzimmer, Anbau Außentreppe, Uferstraße 43, Fl.Nr. 348/29, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.09.2022 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 08.08.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bauplanungsrechtlich liegt das Anwesen im Außenbereich. Es ist nicht privilegiert. 
Als Genehmigungsvoraussetzungen kommen in Betracht:

  1. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB: angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes; die Fremdenzimmervermietung hat einen gewerblichen Charakter.

  1. § 35 Abs. 2 BauGB: sonstiges Vorhaben: Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wobei die zusätzliche Fläche im Verhältnis so gering ist, dass eine effektive Beeinträchtigung öffentlicher Belange kaum gegeben ist.

Die Anwendbarkeit im vorliegenden Fall wird vom LRA OAL nach vorläufiger Einschätzung als fraglich gesehen. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Vorlage im LRA und näherer Prüfung möglich. Als maßgeblich wird die Erweiterung der Splitterbebauung gesehen, die dem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenzuhalten sein wird. 

Die Nutzung stellt hinsichtlich der Beherbergungsnutzung eine qualitative Verbesserung dar und ist mit den Zielen des Beherbergungskonzeptes vereinbar. 

Stellplätze werden im Plan ausreichend nachgewiesen. Die Lage in der Natur ist nach Genehmigung der im Plan anzupassen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.09.2022 08:23 Uhr