Nutzungsänderung bestehende Wohnung Obergeschoss/Dachgeschoss in Ferienwohnung, Bergstraße 9, Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.09.2022 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 03.08.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

In dem Gebäude sind bisher zwei dauergenutzte Wohnungen in den drei Geschoßen EG, OG und DG genehmigt. Mit der beantragten Änderung soll die Wohnung im OG und DG in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Damit verändert sich der Schwerpunkt der Nutzung und die Dauerwohnnutzung beschränkt sich auf ein Geschoß und auf nur noch ca. ein Drittel des Umfangs im Gebäude.

Städtebaulich und hinsichtlich der Ziele des Beherbergungskonzepts ist diese Änderung nicht zu begrüßen, ohne Bauleitplanung aber auch nicht zu verhindern. Eine Bauleitplanung ist im Hinblick auf die Gebietsstruktur mit bereits prägender touristischer Nutzung zwar möglich, jedoch in der Umsetzung als schwierig zu erwarten, zumal bereits zahlreiche Verfahren eingeleitet wurden, die nun auch zeitnah bearbeitet werden sollen. 

Die Änderung bedarf einer Ausnahme von der BauNVO. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das LRA OAL das Einvernehmen dazu nach Anhörung ersetzen, wenn es nicht erteilt wird. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 01.09.2022: Das Einvernehmen zu der Ausnahme ist zu erteilen. Stichhaltige Gründe, die eine Verweigerung rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar. 


Christoph Weisenbach hat eine Frage bezüglich der Stellplätze, da es sich bei dem Bauvorhaben um mehrere Wohnungen handelt, auch mehrere Stellplätze vorhanden sein müssen. Diese gehen aber weder aus den Planunterlagen, noch aus anderen Unterlagen hervor. Er möchte wissen, ob es überhaupt Stellplätze gibt, geschweige denn wo die sind. Weisenbach ist der Meinung, dass durch zu wenig nachgewiesene Stellplätze die Möglichkeit besteht den Antrag abzulehnen. 

Armin Angeringer erklärt, dass es bisher in dem Gebäude zwei genehmigte Wohnungen gab. Es gab auch Pläne aus 2020, wo in einem Antrag zwei Wohnungen dargestellt waren. Der Stellplatznachweis ist tatsächlich räumlich nicht vernünftig geregelt. Da dieses Gebäude schon älter ist, liegt der Verwaltung keine Unterlagen aus der Entstehungsphase vor. Durch die Umnutzung hat der Antragsteller jedoch keine Nachweispflicht, da es effektiv keinen Mehrbedarf gibt. Somit bleibt es bei zwei Stellplätzen für die alte Wohnung und einem für die Ferienwohnung. 

Magnus Peresson pflichtet Herrn Weisenbach bei und betont, dass die Autos an der Straße stehen.

Christoph Weisenbach erklärt, dass seiner Meinung nach für den heutigen Status quo mindestens zwei Stellplätze fehlen, da auch die vorhandene 60er – Jahre Garage zu klein für die heutigen Autos ist und nicht als Parkmöglichkeit gelte.  
 

Armin Angeringer erklärt, dass das Problem im Altbestand liegt, da diese Nachweispflicht dort schon nicht erfüllt worden ist, zumindest nicht nach heutigen Standards. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, dass das Vorhaben aus diesen Gründen noch weniger zu bewilligen ist, nur weil damals keine Kontrolle stattgefunden hat. Dieses Fehlverhalten sollte man nicht auch noch unterstützen, so Eichstetter.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auch und vor allem mit der Begründung, dass die Stellplätze nicht für den Wohnraum hergestellt wurden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auch und vor allem mit der Begründung, dass die Stellplätze nicht für den Wohnraum hergestellt wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:23 Uhr