Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in 1 Ferienwohnung Erdgeschoss und 2 Wohnungen mit Balkonerweiterung und neuem Zugang, Pfrontener Straße 36, Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.09.2022 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 04.08.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für einen ersten Antrag zur Umwandlung in drei Ferienwohnungen wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Eine planungsrechtliche Sicherung sollte über die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre erfolgen. Nach dem der Antrag zurückgezogen und eine Überarbeitung zugesagt wurde, wurde die Bauleitplanung zunächst nicht eingeleitet. Aufgrund eines anderen Antrages in der Nachbarschaft ergab sich die Notwendigkeit nun wieder.

Einer Ausnahme von der ggf. nun beschlossenen Veränderungssperre kann grundsätzlich zugestimmt werden. 

Der aktualisierte Antrag für das Anwesen Pfrontener Straße 36 enthält zwei dauergenutzte Wohnungen und nur noch eine Ferienwohnung. Mit den Zielen des Beherbergungskonzeptes und der städtebaulichen Entwicklung ist dies vereinbar, da der Schwerpunkt bei der Dauerwohnnutzung bleibt (zwei Drittel der Wohnungen bzw. ca. 103 qm gewerbliche Nutzfläche der Ferienwohnung zu 286 qm Wohnfläche lt. Angabe im Antrag). 

In den Plänen nachgewiesen werden wie im zurückliegenden Antrag drei Stellplätze. Für dauergenutzte Wohnungen besteht ein rechnerischer Bedarf von zwei Stellplätzen je WE. Allerdings besteht auch ein Altbestand an offensichtlich dauergenutztem Wohnraum ohne Stellplatznachweis. Als rechnerischer Altbestand kann weiter eine dauergenutzte Wohnung herangezogen werden. Für diesen muss kein neuer Stellplatz nachgewiesen werden, sondern die Nachweispflicht beschränkt sich auf die neue dauergenutzte Wohnung und die Ferienwohnung. Die rechnerisch notwendigen drei Stellplätze für diese Wohnungen können nachgewiesen werden. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 01.09.2022: Das LRA sieht eine Ausnahme von einer evtl. Veränderungssperre als nicht schlüssig begründbar. Deshalb besteht der Vorschlag, die Bauleitplanung mit Veränderungssperre auf einen kleineren Bereich zu begrenzen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass dann der vormalige Antrag mit drei Ferienwohnungen wieder neu eingereicht wird, weil dies dann genehmigungsfähig wäre. 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Ausnahme begründbar, wenn auf das grundsätzliche Eignungsgebiet in Weißensee abgestellt wird und das mögliche Ziel, hier zukünftige Ferienwohnungen nicht vollständig auszuschließen, sondern auf z. B. maximal ein Drittel der Flächen eines Hauses zu beschränken. 
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:23 Uhr