Nutzungsänderung best. Wohnung Erdgeschoss zur Ferienwohnung, Gschrifter Straße 5c, Fl.Nr. 210/12, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.09.2022 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 22.08.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

In der Doppelhaushälfte waren bisher eine dauergenutzte Wohnung und zwei Ferienwohnungen genehmigt. Mit dem aktuellen Antrag wird die Dauerwohnnutzung komplett aufgegeben. Dies ist weder mit dem Beherbergungskonzept noch den städtebaulichen Zielen vereinbar. 

Die in der letzten Stadtratssitzung zunächst zurückgestellte Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Erlass einer Veränderungssperre wird durch diesen Antrag wieder aktuell. Zuvor in der heutigen Sitzung wurde dies deshalb erneut zur Entscheidung gestellt. 

Bei beschlossener Einleitung der Bauleitplanung mit Veränderungssperre steht das Vorhaben den Entwicklungszielen entgegen. Das Einvernehmen ist zu verweigern und eine Ausnahme von der Veränderungssperre kommt nicht in Betracht.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 01.09.2022: Die Einbeziehung in einen Geltungsbereich zur Bauleitplanung wurde dem Grunde nach bestätigt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf die zuvor beschlossene Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Sicherung der dauernden Wohnnutzung und die Veränderungssperre wird verwiesen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf die zuvor beschlossene Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Sicherung der dauernden Wohnnutzung und die Veränderungssperre wird verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:23 Uhr