Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung, Im Venetianerwinkel 24b, Fl.Nr. 943/38, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.09.2022 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 22.08.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Es handelt sich um ein reines Wohngebiet, in welchem nach der Auffassung des LRAes OAL eine Ferienwohnung nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 13a BauNVO als ausnahmsweise zulässig einzustufen ist. In einem zurückliegenden Gerichtsverfahren wurde diese Auffassung vom Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt. 

Der fortschreitende Eingang solcher Umnutzungsanträge bestätigt die Notwendigkeit einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Zuvor in der heutigen Sitzung wurde dies deshalb zur Entscheidung gestellt. 

Bei beschlossener Einleitung der Bauleitplanung mit Veränderungssperre steht das Vorhaben den Entwicklungszielen entgegen. Das Einvernehmen ist zu verweigern und eine Ausnahme von der Veränderungssperre kommt nicht in Betracht.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 01.09.2022: Die Einbeziehung in einen Geltungsbereich zur Bauleitplanung wurde dem Grunde nach bestätigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf die zuvor beschlossene Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Sicherung der dauernden Wohnnutzung und die Veränderungssperre wird verwiesen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf die zuvor beschlossene Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Sicherung der dauernden Wohnnutzung und die Veränderungssperre wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:23 Uhr