Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich nördlich der Pfrontener Straße, Seeweg und Gschrifter Straße in Weißensee See;
Empfehlungsbeschluss des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.07.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses hat beschlossen, für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich den einfachen Bebauungsplan Weißensee – See Süd aufzustellen. Ziel ist, die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Zur Sicherung der Planung ist es aufgrund eines vorliegenden Bauantrages erforderlich, für den Planbereich eine Veränderungssperre zu erlassen.
Anlage: Geltungsbereich – Abgrenzung gemäß rot gestrichelter Linie
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt im oben dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Weißensee - See Süd eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereichsvorschlag des Landratsamtes Ostallgäu wird nicht berücksichtigt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt im oben dargestellten, gesamten Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans Weißensee - See Süd eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereichsvorschlag des Landratsamtes Ostallgäu wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 10:38 Uhr