Erweiterung – Änderung Krankenanstalt für Kneipp-Sanatorium Möst GmbH & Co. KG, Uferstraße 1, 3a, 3b, Kneippweg 7, 8, Fl.Nr. 21, 23/1, 24, 27, 34/1, 35/1, 2, 4, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.10.2022 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 6 – Gebiet zwischen Fischerbichl und Alt-Hopfen im Bereich SO Kur- und Beherbergungsbetriebe (Nr. 1.11 Bebauungsplansatzung).
Die überbaubaren Flächen sind in der Bebauungsplanzeichnung mittels Baugrenzen dargestellt.
Die im Eingabeplan dargestellten Schuppen und die Sauna liegen außerhalb der überbaubaren Flächen.
Befreiung erforderlich.
Siehe vorhergehenden Antrag auf Baugenehmigung „Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst GmbH & Co. KG“!
Die geplanten Parkplätze und dargestellten Schuppen liegen innerhalb eines Bereichs, der in der Bebauungsplanzeichnung als Grünanlage und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.
Die Flächen sind von der Bebauung freizuhalten.
Befreiung für Stellplätze, Zufahrt und Schuppen erforderlich.
Siehe vorhergehenden Antrag auf Baugenehmigung „Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst GmbH & Co. KG“!
SO Kur- und Beherbergungsbetriebe (Nr. 1.11 Bebauungsplansatzung).
Die geplante akutstationäre psychosomatische Versorgung von Patienten stellt eine Anlage für gesundheitliche Zwecke dar.
Befreiung erforderlich.
Die Befreiung wird beantragt und begründet:
Antrag auf Zulassung von 14 akutstationären Zimmern für die psychosomatische Versorgung von mobilen Patienten.
Der Betreiber der Einrichtung möchte ergänzend zu seinem bisherigen Leistungsangebot der Prävention und Rehabilitation auch noch akutstationäre psychosomatische Patienten versorgen. In der aktuellen Genehmigung als Privatklinik nach § 30 Gewerbeordnung vom 07.05.2002 wurden 135 Betten zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt genehmigt. Unter Punkt II dieser Genehmigung wurde dies auf Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen eingeschränkt. Dem Betreiber geht es lediglich darum, diese Einschränkung von Punkt II auf die akutstationäre Versorgung von psychosomatischen Patienten zu erweitern. Die Grenze zwischen diesen Patienten und den Patienten die Behandlungen zur Prävention empfangen ist fließend. Allerdings umfassen die meisten privaten Versicherungen keine präventive psychosomatische Behandlung. Um diese Patienten dennoch leidensgerecht behandeln zu können wird zwingend eine entsprechende Zulassung als private Krankenanstalt nach §30 GWO für Prävention und Rehabilitation sowie akutstationäre psychosomatische Behandlung benötigt. 
! Anmerkung: Bitte nicht mit akutstationärer Psychiatrischer Behandlung oder einer geschlossenen Psychiatrie verwechseln!
Keine Stellplatznachweis im Hausakt. Für die im jetzt vorgelegten Plan im Bereich der Grünanlage als Bestand dargestellten Parkplätze, ihre Zufahrt und die Schuppen gibt es keine Genehmigung.
Erforderlich sind 81 Stellplätze. Räumlich nachgewiesen werden
127 Stellplätze die damit ausreichend sind.



Hinweis:
Der Antrag auf Baugenehmigung „Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst GmbH & Co. KG“ ist noch nicht genehmigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 09:23 Uhr