Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Weißensee – Strandbad. Der Bebauungsplan wurde am 03.05.2022 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde bis heute nicht bekannt gemacht. Damit trat der Bebauungsplan noch nicht in Kraft.
Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans vom Landratsamt Ostallgäu einzuholen.
Bebauungsplanzeichnung Überblendung mit Grundrisszeichnung
Das Vorhaben überschreitet die überbaubaren Flächen.
Das Vorhaben liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan, auch in der Änderung des Flächennutzungsplans als Grünfläche dargestellt ist.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets OAL 06, im Fauna-Flora-Habitat- Gebiet Alpenrandquellseen und im Nahbereich eines kartierten Biotops.
Das Vorhaben bedarf einer entsprechenden Genehmigung. Prüft das Landratsamt Ostallgäu.
Das Vorhaben liegt im sogenannten Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben zu behandeln.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Privilegierung
Magnus Peresson schlägt vor, dass die Dachform geändert werden sollte. Da das Dach links mit veränderten Dachneigung rausgeht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert, dass die Wasserwacht sich nach der jetzigen Hütte orientiert und diese auf der einen Seite aufmachen und verlängern würde.
Andreas Linder weist darauf hin, dass die Wasserwacht bei einer veränderten Dachform, die weiter nach unten geht, die benötigte Fläche nicht bekommt und somit die gewünschte Nutzung nicht schafft. Er ergänzt, dass bessere Pläne noch nachgefordert werden.
Magnus Peresson fordert eine Prüfung ob diese Verlängerung in Ordnung ist.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, dass es sich hierbei um eine Bauvoranfrage und nicht um einen Bauantrag handelt. Die Verwaltung wird der Wasserwacht mitgeben, dass sie schauen sollten, ob sie die Dachform etwas harmonischer hinbekommen. Es ist mit dem Landratsamt geklärt. Von der Seite der Stadt Füssen stellt es kein Problem dar, wenn das Dach einen oder zwei Meter drübersteht. Die Naturschutzfrage muss begutachtet werden und vielleicht bekommt die Wasserwacht es mit einem anderen Dach besser hin und dann kommen.
Thomas Scheibel wirft ein, dass ein begrüntes Dach an dieser Stelle Sinn machen würde.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter versichert diese Information dem Bauherrn mitzugeben.