Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 20.10.2022.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das antragsgegenständliche bestehende Gebäude befindet sich im Außenbereich. Es weist eine Genehmigung als Gästehaus auf.
Die beantragte Nutzung ist nicht privilegiert. Es ist nicht erkennbar, dass sich aufgrund der Nutzungsänderung eine Beeinträchtigung der in § 35 Abs. 3 BauGB bereits aufgeführten öffentlichen Belange ergibt. Allerdings ist die Aufzählung in § 35 Abs. 3 BauGB ausdrücklich nicht als abschließend bestimmt („insbesondere“).
Zunächst besteht ein grundsätzlicher Bedarf an der Ausweisung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge. Der Standort ist aber weit von der Innenstadt entfernt. Für die Bewohner wird dies zu erheblichen Problemen führen, infrastrukturelle Einrichtungen zu erreichen (Behörden, ärztliche Versorgung, Kinderbetreuung und Schulen oder Arbeitsstätten) und im Interesse der sozialen Integration am örtlichen Leben teilzunehmen. Es liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass der Eigentümer dies in geeigneter Form löst (z. B. Shuttleservice); aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Konzerns wird dies auch nicht zu erwarten sein. Ebenso wird nicht mit ausreichender Sicherheit zu erwarten sein, dass hier nur Flüchtlinge untergebracht werden, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen.
Dieses Defizit ist aus Sicht der Verwaltung als öffentlicher Belang zu werten, der dem Vorhaben entgegensteht.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.10.2022: Aus dortiger Sicht ist das Vorhaben ebenfalls nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich) einzustufen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nicht anzunehmen sein, zumal nur zwei Räume in einem genehmigten Bestandsgebäude betroffen sind. Ggf. kann über die Ausländerbehörde sichergestellt werden, dass nur Flüchtlinge mit eigenem KFZ einquartiert werden.
Einige Ausschussmitglieder sind der Ansicht, dass zwar dringend Unterkünfte für Flüchtlinge gebraucht werden, an dieser Stelle es aber nicht geeignet ist, da die meisten Flüchtlinge nicht mobil sind und auch nicht gut integriert werden können, wenn sie so weit weg von der Stadt sind.