Umbau Garagen zu Wohnraum, Augsburger Straße 8 ½, Fl.Nr. 491, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.11.2022 ö beschliessend 4.2.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 26.10.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Umnutzung ist bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zulässig. 

Angaben in Richtung einer möglichen Nutzung als Ferienwohnung liegen nicht vor. Wie bei einer dauergenutzten Wohnung sind zwei Stellplätze als Nachweis im Antrag angegeben.

Der Stellplatznachweis scheint nach vorläufiger Einschätzung zahlenmäßig ausreichend. 

Neu hierbei ist der Stellplatz S1 an der südwestlichen Gebäudeecke. Praktisch wird er bereits seit einiger Zeit genutzt. Bei einem früheren Nachweis wurde er wegen unzureichender Länge nach den damaligen Daten abgelehnt. Lt. vorliegender Information hat hier eine neue Einmessung stattgefunden. Nach diesem Ergebnis wird die notwendige Mindestlänge von 5 m knapp überschritten, weshalb der Nachweis insoweit nun möglich ist. Abweichungen von der Satzung bestehen im fehlenden Abstand von 3 m zur Grenze des Straßengrundstücks.
Die Sichtbeziehung ist beim Rückwärtsausparken in nördlicher Richtung durch die Gebäudeecke stark eingeschränkt und nur in Richtung Süden aufgrund der Grundstückszufahrt ausreichend. Die Zufahrtsbreite überschreitet in ihrer Summe die anzusetzende Breite von max. 6 m. 

Im nicht antragsgegenständlichen größeren Bestandsbau befindet sich nordseitig eine Dachgaube, die in bisherigen Plänen der Genehmigungen nicht vorhanden war. Ihre Größe ist nicht mit der Baugestaltungssatzung vereinbar und sie grenzt nahezu direkt an die nördliche Grundstücksgrenze an. Eine weitere Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde ist dazu geboten. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.10.2022: 
Die Gaube war anlässlich eines früheren Vorgangs schon Prüfungsgegenstand (Ergebnis wird noch einmal herausgesucht). Ein Zusammenhang mit dem aktuellen Bauantrag besteht aber nicht.
Die beantragte Nutzungsänderung ist offensichtlich genehmigungsfähig. Bedenken hinsichtlich des Stellplatznachweises bestehen nicht. 

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Stellplätze nochmals genau geprüft werden, ob diese wirklich ausreichend sind für beide Gebäude und alle darin befindlichen Einheiten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass heute Abend kein Beschluss gefasst wird, sondern der Antrag dem Ausschuss nach Prüfung der Stellplätze nochmals in der nächsten Sitzung vorgelegt wird zur Abstimmung.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.10.2024 10:46 Uhr