Ausbau Dachgeschoss, Von-Freyberg-Straße 21, Fl.Nr. 772/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 24.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

2019 für diesen Bereich ein einfacher Bebauungsplan erlassen, um die Dachgeschoße durch Aufstockung als drittes Vollgeschoß besser ausbauen zu können. 2020 erfolgte für das vorliegende Haus und eine Aufstockung bereits eine Baugenehmigung.

Es liegt nun folgende Vorhabensbeschreibung vor:  
Die Traufhöhe wurde dabei aufgrund der damals geltenden Abstandsflächenregelung festgelegt. Mit dieser genehmigten Traufhöhe ist die Höhe beim Balkon sehr gering, man schaut bei den Dachgeschossfenstern direkt auf das Traufvordach und es ist kein Sichtdachstuhl möglich.
Mit der aktuellen Anfrage möchte die Inhaberfamilie nun einen Sichtdachstuhl bauen und beim Balkon mehr lichte Höhe erhalten. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich die Traufhöhe 44 cm höher auszuführen. Die Firsthöhe soll beibehalten werden und deshalb die Dachneigung von 24° auf 20° reduziert werden. Aufgrund der aktuellen Abstandsflächenregelung können alle Höhen eingehalten werden.

Die Erhöhung ist nach dem Bebauungsplan zulässig. Eine Dachneigung oder Wandhöhe wurde dort nicht festgesetzt. Die Zulässigkeit bestimmt sich nach § 34 BauGB, soweit der Bebauungsplan nichts regelt. Von einer Einfügung wird auszugehen sein. Auf derselben Straßenseite tritt z. B. die westlich in der Nähe gelegene Mehrfamilienhausanlage Von-Freyberg-Str. 25 a/b/c mit den breiten Quergiebeln noch massiver in Erscheinung. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die Erhöhung fügt sich ein und ist insoweit grundsätzlich genehmigungsfähig.

Dr. Christoph Böhm spricht an, dass es sich beim Blick auf den Plan um drei Geschosse mit einem ausgebauten Dachgeschoss, folglich um vier Geschosse handelt. 

Armin Angeringer erklärt, es werden drei sichtbare Geschosse entstehen. Bei der vierten in der Planskizze sichtbaren Geschoßebene handelt es sich um das Kellergeschoß.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr