Einbau einer Betriebsleiterwohnung, Wiedmar 5, Fl.Nr. 527/4, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Für den gewerblichen Betrieb auf dem o. a. Anwesen wird eine weitere Betriebsleiterwohnung erforderlich. Diese soll im bereits bebauten Bereich an der Nordseite eingebaut werden. Aufgrund der Außenbereichslage wurde nach vorliegender Information seitens des LRAes OAL eine Baugenehmigung nicht als möglich eingestuft. Westseitig des gewerblichen Betriebes wurde zwar bereits ein Betriebsleiterwohnhaus genehmigt. Die Ausbildung der dortigen Zimmer zu einer zweiten Wohnung ist räumlich aber nicht ausreichend.

Mit dem Umbau sollen zudem innerhalb des Betriebsgebäudes die notwendigen Büro- und Sozialräume eingerichtet werden.

Zur Umsetzung wird daher nach derzeitiger Einschätzung eine Außenbereichssatzung oder ein Bebauungsplan notwendig. Die genaue Gebäudegröße ist – auch hinsichtlich der Abstandsflächen - im weiteren Verfahren festzulegen.

Die Sicherung und Weiterentwicklung des Betriebes, der damit auch in Zukunft familiengeführt bleiben kann, ist geboten. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022:
Mit dem Vorhaben sind bereits unterschiedliche Fachstellen im LRA befasst. Eine immissionsschutzfachliche Begutachtung wird unumgänglich werden. Der Nähebereich von Gewerbe und Wohnen ist ein kritischer Faktor. Abhängig von den Immissionen wird sich zeigen, ob das Vorhaben überhaupt planbar sein wird. Die Ausweisung eines Gewerbegebietes angrenzend an ein Wohngebiet wird nicht möglich sein. Die Lösung über eine Außenbereichssatzung ist auszuschließen, da der Planungsinhalt zu komplex ist und ein Teil der Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt, auch wenn diese bereits schon aus früherer Zeit bebaut ist. Nach der Vorprüfung erscheint es geboten, hinsichtlich der Planung noch einmal eine Besprechung zur weiteren Abstimmung vorzunehmen.

Christian Schneider befürwortet das Vorhaben. Außerdem erkundigt sich Schneider über eine Beschleunigung im Verfahren.

Vorsitzender Maximilian Eichstätter teilt mit, dass ein bevorzugtes schnelleres Verfahren in Klärung mit dem Landratsamt ist. Der Anstoß des Vorhabens könnte dabei im Frühjahr beginnen. Die zweistufige Variante wird mehr Zeit in Anspruch nehmen, dennoch würde diese auch im nächsten Jahr erfolgen.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, eine Außenbereichssatzung oder bei Bedarf einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem Grundstück Fl.Nr. 527/4 Gmkg. Weißensee die Einrichtung einer zusätzlichen Betriebsleiterwohnung und von Büro- und Sozialräumen zu ermöglichen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, eine Außenbereichssatzung oder bei Bedarf einen Bebauungsplan aufzustellen, um auf dem Grundstück Fl.Nr. 527/4 Gmkg. Weißensee die Einrichtung einer zusätzlichen Betriebsleiterwohnung und von Büro- und Sozialräumen zu ermöglichen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr