Einbau einer Ferienwohnung in das Dachgeschoss, Einbau von Dachgauben und Anbau eines Balkons, Erweiterung der Betriebsleiterwohnung in den Verbindungsbau, Häusern 97, Fl.Nr. 390, Gemarkung Eschach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach einer Beurteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft wird hier ein landwirtschaftlicher Betrieb im Nebenerwerb bewirtschaftet. Die geplante Maßnahme dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Baugenehmigung kann aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu unter Berücksichtigung folgender Punkte grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. 

  1. Die landwirtschaftliche Ferienwohnung ist mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern an die Hofstelle zu binden (Ferienwohnungsdienstbarkeit). 
  2. Die Dachgauben sind in der Höhe auf das maximal Erforderliche zu beschränken. 

Mit dem Beherbergungskonzept ist der Ausbau vereinbar. Es handelt sich um eine Entwicklung im Bestand, wobei die Dauerwohnnutzung nicht reduziert wird und der Anteil der Ferienwohnnutzung bei einer von drei Wohnungen beschränkt bleibt. Dies ist vergleichbar mit bereits befürworteten Lösungen in Weißensee. 

Die Vorgabe zur Minimierung der Gaubenhöhe auf das maximal Erforderliche kann unter Berücksichtigung der gebotenen Dämmstärken als erfüllt angesehen werden. Gestalterisch sind sie dennoch unbefriedigend. 

Die beiden Gauben an der Nordseite sind mit je 3,145 m sehr breit. Der Anteil der Gaubenbreite an der Nordseite beträgt 47 % der Wandlänge, der an der Südseite 36 %. Die südseitige Gaube ist mit 4,755 m auch in ihrem absoluten Maß erheblich breit. Sie befindet sich zudem zu hoch in der Dachfläche. Um sie tiefer zu setzen müsste der DG-Grundriss weiter herausgezogen werden, was technisch relativ aufwändig ist. Optisch negativ in Erscheinung treten dabei die Wandflächen an allen Gauben seitlich der Fenster.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Das Vorhaben ist zulässig. Dies betreffe auch die Dachgauben, die bereits ausreichend reduziert worden seien. 

Dr. Christoph Böhm wendet ein, dass es sich Anhand der Größe um eine Gaubenwand handle. Er fände hierbei schön, wenn eine Gaube die Fenster unter sich aufnimmt. Die Gaube soll nochmals geändert werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zweifelt an der Möglichkeit die Räumlichkeiten anders aufzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr