Dachsanierung, Erweiterung des Ballraumes und der bestehenden Umkleidekabinen sowie Anbau von neuen Umkleidekabinen, Rotwandweg 15, Fl.Nrn. 1684, 1682/7, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 08.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

2021 wurde bereits ein inhaltsgleicher Bauantrag gestellt und behandelt. 

  • Der PBUV erteilte am 05.12.2021 das kommunale Einvernehmen.
  • Der HFSK stimmte am 10.05.2022 einer Abweichung von der Verpflichtung der BayBO zur Einhaltung von Grenzabständen zu.
  • Der Bauantrag wurde laut Bescheid vom 13.07.2022 als zurückgenommen eingestuft, da aus Sicht der Genehmigungsbehörde fehlende Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt wurden.

Die Klärung mit dem LRA hat auch ergeben, dass im vorliegenden Fall eine Abweichung von der Einhaltung von Grenzabständen nicht erteilt werden könne, sondern eine Übernahme notwendig ist. 

Durch den Umbau von einem Flach- zu einem Pultdach reduziert sich dabei die Wandhöhe an der Nordseite zum städtischen Grundstück um ca. 20 cm. Allerdings vergrößert sich die betreffende Länge um das Maß des ostseitigen Gebäudeanbaus um ca. 8,3 m. Die Abstandsflächenübernahme belastet das angrenzende städtische Grundstück; die Belastung ist aber vertretbar, da eine anderweitige Nutzung des dortigen Parkplatzes nicht absehbar ist, sondern der Parkplatz sogar in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan als solcher festgesetzt werden wird.  

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Der Antrag ist genehmigungsfähig, wenn eine Abstandsflächenübernahme erfolgt. Ein von der Naturschutzbehörde als zu erhaltend geforderter Baum ist nun eingezeichnet.

Martin Dopfer möchte wissen, was für finanzielle Auswirkungen das auf die Beteiligung hat. 

Armin Angeringer erklärt, dass dies von mehreren Faktoren abhängig ist und darüber im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beraten wird. 
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der notwendigen Abstandsflächenübernahme wird dem Grunde nach zugestimmt. Dem HFSK-Ausschuss wird empfohlen, die weiteren Entscheidungen über die Zurverfügungstellung der Flächen zu treffen.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der notwendigen Abstandsflächenübernahme wird dem Grunde nach zugestimmt. Dem HFSK-Ausschuss wird empfohlen, die weiteren Entscheidungen über die Zurverfügungstellung der Flächen zu treffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr