Nutzungsänderung/ -Ergänzung der best. Gastraumflächen für öffentliche Gastraumfläche mit 71qm und Freiflächenbewirtschaftung kleiner 30qm, Reichenstraße 37, Fl.Nr. 58, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die teilweise Nutzung als öffentliche Gastraumflächen ist bauplanungsrechtlich zulässig. Der rechnerische Mehrbedarf an acht Stellplätzen soll auf einem eigenen Grundstück in der Augustenstraße nachgewiesen werden. 

Die rechtliche Sicherung durch Eintragung im Grundbuch soll nachgereicht werden, sobald zumindest die Befürwortung durch den PBUV-Ausschuss vorliegt. Auch ein Freiflächengestaltungsplan, der die Einhaltung der Stellplatzsatzung nachweist, ist noch nachzureichen. Angefordert wurde auch eine Beschreibung, die darlegt, wie es geregelt werden soll, dass die Gäste den Parkplatz finden. 

Die Anlage mindestens eines Behindertenstellplatzes ist erforderlich. 

Hinweis: Die Fahrgassenbreite im Bereich der Tiefgaragenzufahrt entspricht zum Teil nicht den Mindestmaßen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Hierauf wurde schon beim damaligen Antrag hingewiesen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die Auffindbarkeit ist darzulegen. Die grundsätzliche Lösbarkeit in dieser Form wurde aber bestätigt.

Eine ergänzende Beschreibung wurde nachgereicht, siehe RIS.

Zur besseren Beurteilung fand vor der Sitzung eine Besichtigung durch den Ausschuss vor Ort statt. 

Dr. Martin Metzger verweist darauf, dass die Stadt Füssen bezüglich der Verkehrsführung gewisse Interessen am Prinzregentenplatz hat und dass dieses Hotel vor einigen Jahren erweitert und umgebaut wurde und in dem Zusammenhang sind diese Interessen angesprochen worden. Damals wurde seitens des Hotels signalisiert, dass wenn die Stadt das tatsächlich möchte, man das zumindest wohlwollend bedenken möchte.
Laut Metzger ist davon nichts zu sehen. Zudem wäre die Zustimmung eine absolute Sonderregelung. Metzger möchte wissen, wo es in Füssen so eine Regelung gibt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass es sich baurechtlich um zwei verschiedene Themen handelt und man diese nicht vermischen darf. Einen Anspruch darauf hat der Antragsteller rein baurechtlich nicht, er benötigt immer das Wohlwollen der Stadt.
Zudem hat der Bauherr signalisiert, den Ausbuchtungen zuzustimmen, soweit sie bis zu einem erträglichen Maße, ca. einen Meter fünfzig von der Grundstücksgrenze entfernt, reduziert werden.

Andreas Eggensberger erklärt, ein großes Problem liegt darin, dass die Stadt von der Tradition her ganz viele Parkplätze in der Vergangenheit abgelöst hat.  
Zudem hat man bereits bei anderen Restaurants, wie z.B. dem Seaside, oder dem Seehaus dieser Regelung zugestimmt. Außerdem existiert der Bestand bereits. 

Thomas Scheibel ist der Meinung, dass nichts dagegenspricht wenn der Bauherr bereits im Besitz des Parkplatzes ist.

Dr. Christoph Böhm hebt hervor, dass die Stadt dem Hotel bei der Errichtung der Tiefgarage bereits sehr entgegen gekommen ist. Seiner Meinung nach ist es nicht verwunderlich, dass einem die Stellplätze ausgehen, wenn man sich für eine Tiefgarage entscheidet und dann alles zubaut.  

Andreas Eggensberger entgegnet, dass es nicht um die Erweiterung geht. Es handelt sich um die Errichtung der acht weiteren Stellplätze für die Gastronomie. Weiter ist es sinnvoll, dass nicht alle in der Fußgängerzone parken, sondern weiter weg.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass die gelebte Praxis zeigt, dass die Gäste aus dem fußläufigen Bereich kommen und anscheinend auch ihre Parkplätze woanders finden als dort. Die werden mit Sicherheit auch niemals dahinten parken. Das machen vielleicht die Gäste die wirklich kommen und sehen, dass sie ihr Auto da abstellen können. Dann stellen sie es dort ab, weil sie vielleicht länger hier sind. Aber tendenziell wird der Tagesgast oder der Gast der nur zum Abendessen hingeht, da hinten wahrscheinlich niemals parken.

Thomas Meiler hebt hervor, dass es wichtig ist, dass diese Parkplätze speziell dafür genutzt werden und nicht irgendwer dort parken kann. Zudem hat man die Möglichkeit, dass man dort eine Begradigung von diesen zwei Ausbauchungen bekommt, damit die Stadt dort in dem Bereich Fahrradfahrer besser handeln kann. 

Thomas Scheibel erläutert, dass es um die Belebung der Innenstadt geht und etwas für Einheimische getan wird. Seiner Meinung nach wird mit zweierlei Maß gemessen, er zieht den Vergleich zu der Parksituation von dem Döner-Imbiss. 

Anna Jahn vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass es sich bei diesen Parkplätzen um einen Mehrgewinn für die Einheimischen handelt und dies zu unterstützen ist. 

Dr. Martin Metzger ist der gleichen Ansicht wie Dr. Böhm. Insgesamt versucht man immer das Maximum rauszuholen und die Stadt ist so nett und stimmt allem zu, so Metzger. Er fragt sich ob auf diesen Parkplätzen nicht doch nur Hotelgäste stehen werden. 

Dr. Christoph Böhm ist der Meinung, dass durch die Parkplätze anderen Gaststätten eine Konkurrenz geschaffen wird. Weiter verweist er darauf, dass wenn der Döner-Imbiss seinen Parkplatz mit Stühlen zustellt, dort auch keine Anfahrbarkeit mehr besteht. Dies hat der Betreiber gewusst und dem bewusst zugestimmt. Somit kann jeder der dort falsch parkt aufgeschrieben werden.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Voraussetzung für die Erteilung ist noch ein Freiflächengestaltungsplan, der die Einhaltung der Stellplatzsatzung incl. eines Behindertenstellplatzes nachweist. Sollte dies nicht vorgelegt werden gilt das Einvernehmen nicht als erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Voraussetzung für die Erteilung ist noch ein Freiflächengestaltungsplan, der die Einhaltung der Stellplatzsatzung incl. eines Behindertenstellplatzes nachweist. Sollte dies nicht vorgelegt werden gilt das Einvernehmen nicht als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr