Neubau eines Nahversorgungszentrums mit gemeinsamer Stellplatzanlage, Bauteil A: Biomarkt und Getränkemarkt, Kemptener Straße, Fl.Nrn. 746/3, 747, 747/5, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für das Vorhaben wurde der Bebauungsplan W 40 aufgestellt, der im August 2022 in Kraft getreten ist (siehe https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-w-40 ).

Nach vorläufigem Stand entspricht die Planung diesen Vorgaben. Eine Verschmelzung der drei einzelnen Flurnummern ist noch notwendig.

Im städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass sich der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang finanziell an der Einrichtung einer Querungshilfe über die Kemptener Straße beteiligt. Diese sollte mit der Nutzungsaufnahme ebenfalls in Betrieb genommen werden können. Ziel wird sein, die Querungshilfe mit diesem finanziellen Beitrag hinsichtlich der Kosten so weit abzudecken, dass seitens der Stadt Füssen vor dem Hintergrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungs-konzepts keine zusätzlichen Mittel notwendig werden. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die Zulässigkeit wurde bestätigt. Die Verschmelzung wird erforderlich; sie genügt aber im Zuge der weiteren Prüfung und Bearbeitung.


Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob es ein Gutachten dazu gibt welches darstellt, ob es für Füssen verträglich ist einen weiteren Biomarkt und einen zweiten Tiernahrungshandel anzubieten.
Zudem findet er die Planzeichnung kritisch, da die Warteposition der Zufahrt direkt auf dem Fahrradweg liegt.
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter versichert, dass so eine Beschilderung an dieser Stelle nicht zugelassen wird. Laut Eichstetter ist es zeichnerisch ungünstig dargestellt und im Zuge der Verkehrsplanung wird der Antragssteller aufgefordert die Einmündung nochmal detaillierter zu zeichnen. Eichstetter bestätigt weiter, dass es bereits seit Jahren etliche Gutachten gibt und es sich hierbei nur um eine Umsiedelung des bestehenden Norma-Marktes, auf die andere Seite, handelt. 

Ilona Deckwerth wirft ein, dass der enorme Flächenverbrauch für dieses Projekt und diese Parkierungsbereiche in der heutigen Zeit nicht vertretbar sind.

Christoph Weisenbach möchte wissen ob die Stadt im Hinblick auf die Windwurf- und Steinschlagzone rechtlich abgesichert ist.

Armin Angeringer erklärt, dass diese Thematik bereits im städtebaulichen Vertrag geregelt ist. Im Bauantrag muss ein statischer Nachweis geführt werden, dass das Gebäude einem möglicherweise umstürzenden Baum statisch standhält, so dass es nicht einstürzt und zu Personenschäden führt. Zudem muss eine Haftungsausschlusserklärung zugunsten der Stadt Füssen und des Freistaates Bayern vorgelegt werden, um trotzdem möglichen Schadensersatzforderungen entgegenzuwirken. 

Dr. Christoph Böhm sieht den Biomarkt kritisch und schließt sich Dr. Metzger an. Außerdem möchte Böhm wissen, ob die Stadt eine Einflussmöglichkeit bezüglich der Nutzung besitzt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verneint dies und betont die genaue Definition im Bebauungsplan. Von Anfang an hat der Bauvorhabenträger die genaue Nutzung in den Gebäuden vorgelegt. Der Ursprungsauftrag war den Norma zu verlagern; ohne dies ist das ganze Projekt hinfällig, somit besaß Norma die optimalere Verhandlungsposition, so Eichstetter.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Querungshilfe (+ Ein- und Ausfahrtsituation) weiterzuführen, damit diese ohne weitere Eigenmittel nach Möglichkeit bis zur Eröffnung in Betrieb genommen kann. Die Verschmelzung der drei Einzelgrundstücke ist noch notwendig, da ansonsten die Erschließung der Hinterliegerflächen nicht gewährleistet ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Querungshilfe (+ Ein- und Ausfahrtsituation) weiterzuführen, damit diese ohne weitere Eigenmittel nach Möglichkeit bis zur Eröffnung in Betrieb genommen kann. Die Verschmelzung der drei Einzelgrundstücke ist noch notwendig, da ansonsten die Erschließung der Hinterliegerflächen nicht gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr