Neubau eines Nahversorgungszentrums mit gemeinsamer Stellplatzanlage, Bauteil B: Lebensmittel-Markt und Fachmarkt für Tiernahrung, Kemptener Straße, Fl.Nrn. 746/3, 747, 747/5, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.11.2022.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Nach vorläufigem Stand entspricht die Planung diesen Vorgaben. Eine Verschmelzung der drei einzelnen Flurnummern ist noch notwendig.
Im städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass sich der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang finanziell an der Einrichtung einer Querungshilfe über die Kemptener Straße beteiligt. Diese sollte mit der Nutzungsaufnahme ebenfalls in Betrieb genommen werden können. Ziel wird sein, die Querungshilfe mit diesem finanziellen Beitrag hinsichtlich der Kosten so weit abzudecken, dass seitens der Stadt Füssen vor dem Hintergrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungs-konzepts keine zusätzlichen Mittel notwendig werden.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die Zulässigkeit wurde bestätigt. Die Verschmelzung wird erforderlich; sie genügt aber im Zuge der weiteren Prüfung und Bearbeitung.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Querungshilfe (+ Zufahrtsbereich) weiterzuführen, damit diese ohne weitere Eigenmittel nach Möglichkeit bis zur Eröffnung in Betrieb genommen kann. Die Verschmelzung der drei Einzelgrundstücke ist noch notwendig, da ansonsten die Erschließung der Hinterliegerflächen nicht gewährleistet ist.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Querungshilfe (+ Zufahrtsbereich) weiterzuführen, damit diese ohne weitere Eigenmittel nach Möglichkeit bis zur Eröffnung in Betrieb genommen kann. Die Verschmelzung der drei Einzelgrundstücke ist noch notwendig, da ansonsten die Erschließung der Hinterliegerflächen nicht gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr