Tektur Nutzungsänderung Gastraum zu einem Ladengeschäft mit Wettannahmestelle, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.9

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.11.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt in einer unbeplanten mischgebietsartigen Umgebung. Die Änderung in ein Ladengeschäft ist zulässig. Städtebaulich nicht vertretbar ist jedoch eine Wettannahmestelle. Diese Nutzungen führen zu einer Abwertung des Gebietscharakters und haben negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung. Dies gilt umso mehr als sich bereits weiter südlich im Nähebereich eine Spielothek befindet. Eine Konzentration solcher Nutzungen ist zu unterbinden. Im Zweifelsfall muss dies zumindest über einen einfachen Bebauungsplan erfolgen, der die Nutzungsarten regelt. Zu sichern ist dies dann über eine Veränderungssperre. 

Einzuleiten ist dies, falls das LRA die Stadt Füssen erneut beteiligt, wenn im Fall der Versagung des Einvernehmens keine ausreichenden planungsrechtlichen Gründe erkannt werden sollten. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die Zulässigkeit wird voraussetzen, dass ein Mindestabstand zu Schulen und anderen gleichen Nutzungen eingehalten wird (wohl 250 m). 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Das LRA wird darauf hingewiesen, dass die zulässigen Nutzungen bei Bedarf über einen einfachen Bebauungsplan geregelt werden und dies durch eine Veränderungssperre gesichert wird. Ziel der Planung wird dann sein, Nutzungen wie Wettannahmestellen und andere Vergnügungsstätten auf den zentralen Bereich um den Kaiser-Maximilian-Platz zu beschränken und räumliche Ausweitungen auszuschließen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Das LRA wird darauf hingewiesen, dass die zulässigen Nutzungen bei Bedarf über einen einfachen Bebauungsplan geregelt werden und dies durch eine Veränderungssperre gesichert wird. Ziel der Planung wird dann sein, Nutzungen wie Wettannahmestellen und andere Vergnügungsstätten auf den zentralen Bereich um den Kaiser-Maximilian-Platz zu beschränken und räumliche Ausweitungen auszuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr